Was ist eigentlich eine Glasversicherung?

Eine Glasversicherung wird häufig auch als Glasbruchversicherung bezeichnet. Für diese ist es notwendig, dass bestimmte Gläser zu Bruch gehen, bevor die Versicherung leistet. Die Glasversicherung kann dabei sowohl für die Fensterscheiben im Haus oder der Wohnung abgeschlossen werden, als auch für die Autoscheiben. Dabei hat man die Wahl im ersteren Bereich eine gesonderte Glasversicherung abzuschließen, oder diese in die Hausratversicherung oder die Wohngebäudeversicherung mit einzuschließen. Für das Auto leistet dann die Teilkaskoversicherung.

Besonders häufig wird dabei dann die Hausratversicherung so abgeschlossen, dass das Risiko Glasbruch direkt mit eingeschlossen ist. Dies ist auch die sinnvollste Möglichkeit, da die Hausratversicherung eigentlich auch für jeden selbstverständlich sein sollte. Denn sie schützt vor allen Schäden der gesamten Wohnungseinrichtung. Das heißt, kommt es zu einer Beschädigung des Mobiliars oder anderer Einbauten in der Wohnung, z. B. durch Feuer, Wasser oder Einbruch, so kommt die Hausratversicherung dafür auf. Wichtig dabei ist, dass man sich weder unter- noch überversichert.

Bei einer Unterversicherung reicht die Versicherungssumme häufig nicht aus, um das beschädigte Mobiliar wieder zu beschaffen. Dies sollte man beachten, geht einem durch einen Brand z. B. die gesamte Einrichtung verloren. Denn hier kommen schnell mehrere Tausend Euro zusammen. Die Überversicherung hingegen bietet den Nachteil, dass man jeden Monat oder jedes Jahr besonders hohe Beiträge an den Versicherer zahlt, aber dennoch nur den Wert der beschädigten Stücke ersetzt bekommt.

Bei der Teilkaskoversicherung bietet sich der Vorteil, dass diese auch die Kosten bei einem Riss in der Scheibe, etwa durch Steinschlag übernimmt, ohne dass die Selbstbeteiligung fällig wird. Erst bei komplettem Austausch der Scheibe muss man dann auch die Selbstbeteiligung zahlen, die meist in der Größenordnung von etwa 150 Euro liegt.

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