Von der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche?
Ein altes Ammenmärchen besagt, dass die Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nicht möglich sei. Doch diese Aussage ist so nicht ganz korrekt. Denn es gibt durchaus Möglichkeiten, um wieder zurück in die gesetzliche Krankenkasse zu gehen.
Eine davon ist die, dass man nachweisen muss, dass das monatliche, regelmäßige Einkommen unter die Grenze von 3.900 Euro gesunken ist – und zwar dauerhaft. Dauerhaft heißt in diesem Falle, dass das Einkommen bereits seit 12 Monaten unterhalb dieser Grenze liegt.
Eine weitere Möglichkeit, um zurückzukehren ist die Arbeitslosigkeit. Wer arbeitslos wird, wird automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
Aber wie immer, gibt es hier auch Ausnahmen, die die Regel bestätigen. Diese Ausnahmen gelten generell für alle Arbeitnehmer, die älter als 55 Jahre sind. Hier gilt: Auch wenn sie arbeitslos werden sollten, werden sie nicht in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Die einzige Möglichkeit, die ältere Arbeitslose dann haben, besteht darin den Vertrag mit der privaten Krankenversicherung ruhen zu lassen. Dies ist bis zu einer Dauer von zwei Jahren möglich. Wird innerhalb dieser Zeit eine neue Arbeit aufgenommen, kann sich der Versicherte sofort wieder bei seiner alten Versicherung versichern, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung ansteht.
Die Regelungen wurden vom Gesetzgeber deshalb so streng festgelegt, weil er damit verhindern will, dass junge Menschen von den günstigen Beiträgen in der privaten Krankenversicherung profitieren und im Alter wieder der Sozialversicherung zur Last fallen.
Ob man dabei aber wirklich von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren will, dass sollte sich ein jeder gut überlegen. Denn mit jedem Wechsel gehen auch sämtliche Altersrückstellungen, die die private Krankenversicherung gebildet hat, unwiderruflich verloren.