Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung als Form der Autoversicherung

Da eine Autoversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist macht es Sinn, sich über die Unterschiede zwischen der Teilkaskoversicherung und der Vollkaskoversicherung zu informieren. Diese Versicherung schützt vor den Kosten die durch Schäden am eigenen Auto passieren.Die Kaskoversicherung ist hierbei für den jeweiligen Versicherungsnehmer, Fahrer, Fahrzeughalter und Fahrzeugeigentümer gültig. Während bei einer Teilkaskoversicherung nur Diebstahl, Raub/Glasbruch, Schäden durch Maderbiss, Explosion/Brand, Schmorschäden, Sturm/Blitzschlag, Hagel und Überschwemmung versichert sind, sind bei der Vollkaskoversicherung noch weitere Aspekte von möglichen Schäden inkludiert.

Während bei der Vollkaskoversicherung ebenfalls der komplette Leistungsumfang an Deckung für Schäden vorhanden ist wie in der Teilkaskoversicherung, gibt es jedoch einige wichtige zusätzliche Aspekte. So ist es bei der Vollkaskoversicherung nicht relevant, wer die Schuld trägt. Auch bei böswilliger Beschädigung (z.B. zerkratzer Lack durch Autoschlüssel) und Unfällen im Ausland übernimmt die Vollkaskoversicherung die Schäden.

Trotz den vielfältigen Möglichkeiten, einen Schaden abzuschätzen bzw. zu versichern, gibt es Fälle, in denen der Versicherungsschutz ausgenommen ist. Dies inkludiert Schöden aus Abnutzung/Verschließ, Betriebs/Bruch/Bremsschäden und natürlich Schäden/Verlust von mitgeführten Gegenständen.

Ähnlich der Haftpflichtversicherung gibt es auch hier ein Bonus/Malus System, das für die Höhe der Beiträge mitverantwortlich ist.

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