Sie möchten Ihre KFZ Versicherungen kündigen?
Für den Wechsel einer KFZ Versicherung müssen einige Punkte beachtet werden.In den meisten Fällen wird für die KFZ-Versicherung eine Laufzeit von 1. Jänner bis 31. Dezember vereinbart. Dadurch wäre eine Kündigung der Versicherung bis 30. November notwendig. Im Allgemeinen gilt jedoch, dass die Versicherung unter Einhaltung einer Frist von einem Monat, nach Ablauf eines Jahres abgemeldet werden kann.
Einige Versicherungsanbieter offerieren nun auch flexible Kündigungsfristen.
Die alte KFZ Versicherung sollte erst gekündigt werden, wenn der neue Vertrag bereits abgeschlossen wurde.Die Kündigung muss immer schriftlich durchgeführt werden, wobei es meist egal ist ob dies auf dem Postweg oder per Fax erfolgt. Viele Versicherungen stellen vorgefertigte Kündigungsformulare zur Verfügung. Auf jeden Fall sollte man sich eine Bestätigung vom Versicherungsanbieter für die durchgeführte Kündigung einholen.
KFZ Versicherungen können aus verschiedenen Gründen durchgeführt werden.
Eine Kündigung der KFZ Versicherung ist auch möglich bei Heraufsetzung der Prämie. Hier ist eine Sonderregelung gültig, das bedeutet, dass die Versicherung bereits einen Monat nach der Prämienerhöhung gekündigt werden kann. Dies gilt jedoch nicht bei Erhöhung der Versicherungssteuer.
Entsteht ein Schadenfall so hängt die Kündigungsmöglichkeit individuell von den einzelnen Versicherungsanbietern ab.
Bei einem Wechsel von einer Vollkaskoversicherung zu einer Teilkaskoversicherung bzw. umgekehrt, sind die unterschiedlichen Selbstbehalte sowie die diversen Bonus/Malus Systeme zu beachten.
Wichtig ist jedoch, dass die gesamten Leistungen, die durch die Versicherungen erbracht werden, im Vorfeld gut verglichen werden. Nicht jede Versicherung bietet dasselbe Angebot an.