Schnellere Kündigung durch neues Versicherungsvertragsgesetz möglich
Da früher bei einigen Versicherungsarten (vor allem im Bereich der Unfallversicherung oder Rechtsschutzversicherung) langfristige Versicherungsverträge von meist mindestens 5 Jahren Laufzeit abgeschlossen wurden, gibt es nun mit der Änderung beim Gesetz für Versicherungsverträge einen Vorteil.
Für neu abgeschlossene Verträge (ab dem 1.Jänner 08) gilt, das bereits nach 3 Jahren der Versicherungsvertrag gekündigt werden kann. Ab dem Jahr 2009 ist dieses neue Gesetz dann auch für Altverträge gültig.
Quelle: Versicherungen Weblog zum neuen Versicherungsvertragsgesetz
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