Risikolebensversicherung
Eine Risikolebensversicherung dient zur Absicherung einer Familie, wenn ein Todesfall des Hauptverdieners eintritt. Diese erfolgt durch eine einmalige Zahlung, die Höhe der Versicherungssumme kann hierbei natürlich vereinbart werden. Jedoch erfolgt keine Auszahlung wenn der Versicherungsnehmer die Vertragslaufzeit überlebt. Dies ist im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung.
Dennoch gibt es 3 verschiedene Arten der Risikolebensversicherung, zwischen denen man wählen kann. Als Ergänzung zur klassichen Risikolebensversicherung gibt es die Alternative der fallenden und der verbundenen Risikolebensversicherung.
Während bei der fallenden Risikolebensversicherung die Versicherungssumme sinkt (als Absicherung von Krediten und Darlehen), ist die verbundene Risikolebensversicherung für Ehepartner gedacht. Hierbei erfolgt die Auszahlung jedoch nur einmal.
Bei einem Tod durch Suizid oder Krieg wird nicht durch die Risikolebensversicherung abgedeckt. Der Tod durch einen terroristischen Anschlag ist jedoch mittlerweile bei vielen Risikolebensversicherung zusätzlich abgesichert.
Die Sinnhaftigkeit der Risikolebensversicherung besteht darin, das Hinterbliebene für geringe monatliche Zahlungen finanziell abgesichert sein können. Zusätzlich gibt es bei der Risikolebensversicherung 2 verschiedene Möglichkeiten der Versicherungsleistung.
Zum einen die Beitragsverrechnung und als zweite Möglichkeit der Todesfallbonus. Beim Todesfallbonus bleibt die zu zahlende Versicherungsprämie immer gleich, je nach Überschüssen steigt/sinkt jedoch die Versicherungssumme.
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