Rechtsschutzversicherungen
Eine weitere wichtige, jedoch nicht vorgeschriebene Versicherung ist die Rechtsschutzversicherung. Auch hier kann noch mal unterschieden werden in Verkehrs- und Zivilrechtsschutz. Vielen ist gar nicht klar, welche Kosten bei einem Klageverfahren so auf einem zukommen. Egal aus welchem Grund dieses Klageverfahren geführt wird. Geht es darum, eine bezahlte Leistung einzuklagen oder einem Unfallgegner auf Zahlung der Reparaturkosten oder Schmerzensgeld zu verklagen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt nicht nur die eigenen Rechtsanwaltskosten, sondern auch im Falle eines Unterliegens die Kosten der gegnerischen Partei. Sowie den auflaufenden Zinsen. Die Höhe der Kosten ist ganz klar vom Streitwert abhängig.
Dieser wird vom Gericht festgesetzt. Nimmt man zum Beispiel das Klageverfahren gegen einen Anlageberater. Von dem man vor ca. 10 Jahren Kapitalanlagen vorgeschlagen bekommen hat. Nachdem diese nunmehr ausschüttungsfähig sind, erkennt man, dass diese den errechneten Wert nicht haben. Somit hat man nun die Möglichkeit den Anlageberater wegen falscher Beratung und Schadensersatz zu verklagen.
Hier kann der Streitwert schnell in den höheren fünffachen Bereich gelangen. Hat man in diesem Fall keine Versicherung, die die Prozesskosten bezahlt, muss man als Kläger alle Rechtsanwalts- und Gerichtskosten verauslagen. Erst am Ende eines gewonnenen Prozesses hat man die Möglichkeit im Wege des Kostenfestsetzungsverfahrens die angefallenen Kosten festsetzen zu lassen und diese bei der Gegenseite, auch im Wege der Zwangsvollstreckung einzutreiben.
Weiterer Vorteil dieser Versicherung ist, dass diese auch die nach einem Prozessverfahren entstehenden Zwangsvollstreckungskosten übernehmen. Auch hier fallen immer mehr Kosten an, diese ohne Rechtsschutzversicherung verauslagt werden müssen. Dies können unter anderem die Gerichtsvollzieherkosten sowie die Kosten für das Vollstreckungsgericht sein.