Privatrechtsschutzversicherung und Berufsrechtsschutzversicherung

Im Gegensatz zu der gewerblichen Rechtsschutzversicherung gibt es die Möglichkeit dieser Versicherung auch für Privatpersonen. Für eine Privatperson oder als Berufsrechtsschutzversicherung sind jedoch andere rechtliche Aspekte abgedeckt. Diese dient dennoch dazu, Prozess und Anwaltskosten zu bezahlen.Die private Rechtsschutzversicherung bzw. die Berufsrechtsschutzversicherung bestehen aus folgenden Leistungen: Schadenersatzrechtschutz, Schutz bei Disziplinar/Standesrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeitsrecht, Steuerrecht, Rechtsschutz im Vertrags/Sachrecht, Sozialgerichtsschutz und Beratung im Familien und Erbrecht.

Normalerweise wird eine Rechtsschutzversicherung für das Privatrecht oder Berufsrecht als Komplettpaket für die Rechtsschutzversicherung angeboten. Hier gilt es zu beachten, welche Versicherungen im Bereich Rechtsschutz (zum Beispiel eventuell über eine Gewerkschaft) bereits erfolgen, und welche noch notwendig sind.

Für Selbständige, Freiberufler und Unternehmer ist es hingegen notwendig, eine spezielle Firmenrechtsschutzversicherung abzuschließen, um eine Rechtsschutzversicherung zu erhalten.

Die schriftliche Deckungszusage sollte in jedem Fall erfolgen, bei Unstimmigkeiten zwischen dem Versicherungsnehmer und der jeweiligen Gesellschaft der Rechtsschutzversicherung wird ein Schiedsgerichtverfahren eingesetzt.

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