PKV gegen die Gesundheitsreform

Wie bekannt wurde, möchten die privaten Krankenversicherungen angeblich Verfassungsbeschwerde wegen der Gesundheitsreform einlegen. Es geht um ca. 90 Prozent aller Unternehmen der Branche, die an den neuen Regelungen etwas auszusetzen haben.

Dieses Vorhaben wurde von Sybille Sahmer, der PKV-Verbandsdirektorin, bekannt gegeben. Das lange Zögern wurde damit erklärt, dass sich die Verfassungsrichter ohnehin erst nach Ablauf der Beschwerdefrist damit befassen werden. Die PKV stört sich vor allem am so genannten GKV-WSG. Das bedeutet, dass es bei der gesetzlichen Krankenversicherung Wahltarife gibt und Zusatzversicherung abgeschlossen werden können. Auch soll es möglich sein, dass es bei der GKV eine Chefarztbehandlung gebe und auch ein Anspruch auf Ein- oder Zweibettzimmer bestehe.

Damit werden die privaten Krankenversicherungen in ihrer Existenz gefährdet heißt es. Von der AOK in Rheinland-Hamburg sind schon sehr früh solche Wahltarife eingeführt worden. Der Grund dafür war aber auch, dass die Bundesregierung mit so genannten Kostenstattungstarifen einverstanden war. Damals schon wurde vom PKV-Verband eine Verfügung gegen das Angebot beantragt. Eine Entscheidung muss vom Landessozialgericht in Nordrhein-Westfalen getroffen werden. Zudem gibt es von Seiten der PKV noch die Hoffnung dass die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet.

Alle Entscheidungen zusammen könnten zu einem Gesamturteil des Europäischen Gerichtshofs führen. Bis es soweit ist, möchten die privaten Krankenversicherungen mit Hilfe von einstweiligen Verfügungen das Angebot von Wahltarifen zum Erliegen bringen.

Es wird unterstellt, dass die gesetzlichen Versicherer bewusst die PKV schwächen wollten und ihnen das teilweise auch gelungen sei. Mit der Einführung des Basistarifs und auch der Portabilität im Bereich der Altersrückstellungen wurde die PKV benachteiligt. Es heißt, dass nun auch noch einige Einnahmen im Bereich der Zusatzversicherungen wegfallen werden. Des weiteren wird unterstellt, dass es keine Chancengleichheit gebe, da die gesetzlichen Kassen einige Vorteile auf ihrer Seite hätten.

Einer dieser Vorteile ist, dass es nahezu ein Adressmonopol für 70 Millionen Adressen der Bürger der Bundesrepublik gebe.

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