Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle, die in einer privaten Krankenkasse versichert sind. Die Pflegeversicherung tritt dann in Kraft, wenn die Pflegebedürftigkeit einer Person eintritt. Hierbei gilt es, 3 verschiedene Pflegestufen zu unterscheiden:

  • Pflegestufe I ; erheblich pflegebedürftig
  • Pflegestufe II ; schwerpflegebedürftig
  • Pflegestufe III ; schwerstpflegebedürftige Personen

In der Pflegestufe III gibt es noch eine zusätzliche Unterteilung für Härtefälle. Allgemein besteht eine Pflegebedürftigkeit, wenn durch eine geistige, seelische oder körperliche Behinderung oder auch Krankheit die täglichen Pflichten im Haushalten und allgemein nicht mehr alleine und ohne Hilfe durchgeführt werden können.

Zusätzlich zu den Pflegestufen gibt es die Möglichkeit, verschiedener Pflegeformen:

  • häusliche Pflege
  • Kurzzeitpflege
  • teil/vollstationäre Pflege

Die Versicherung (Pflegeversicherung) rechnet hierbei für die häusliche Pflege mit häuslicher Pflegehilfe, Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson, Pflegeld, technische Hilfsmittel/Pflegehilfsmittel und spezialisierten Leistungen für Menschen mit allgemein hohem Betreuungsbedarf.
Zusätzlich dazu besteht ein Anspruch auf Kurzzeitpflege, wenn es notwendig ist, die häusliche Pflege auszusetzen und eine teilstationäre Pflege nicht ausreicht. Diese Pflege ist jedoch auf maximal 4 Wochen im Jahr begrenzt.

Die Höhe der Bezahlung richtet sich hierbei nach der Pflegestufe, diese wird jedoch von den Versicherungen selbst festgestellt bzw. die Pflegezeiten, dies dient dazu um einen eventuellen Missbrauch der Pflegeversicherung zu verhindern.

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