Jagdhaftpflichtversicherung – für Jäger sogar Pflicht

Immer häufiger hört man von diversen Jagdunfällen. Sei es, dass ein Spaziergänger von Kugeln aus den Jagdgewehren verletzt wird, ein Haushund mit Wild verwechselt und erschossen wird, oder der Jagdhund einfach einen Spaziergänger angreift. All diese Dinge geschehen häufiger als man meint und lassen sich auch nicht immer verhindern. Für all diese Schäden müsste ja nun der Jäger selbst aufkommen.

Doch er darf gar nicht auf die Jagd gehen, ohne vorher eine Prüfung abgelegt zu haben, die durch einen Jagdschein bestätigt wird und auch eine Jagdhaftpflichtversicherung vorweisen zu können. Diese Versicherung trägt dann die Kosten, sollte es doch einmal zu einem Jagdunfall kommen, aus welchen Gründen auch immer. Dabei sind alle Unfälle im Gebiet versichert, das dem jeweiligen Jäger zugeordnet wurde. Weiterhin ist darin oftmals auch die Haftpflichtversicherung für den Jagdhund enthalten, sodass hier nicht noch eine zusätzliche Police abgeschlossen werden muss.

Die Versicherung kommt dabei sowohl für Sachschäden, als auch für Personenschäden auf. Sei es, dass der Jagdhund die Kleidung des Spaziergängers beschmutzt hat und diese gereinigt werden muss oder auch dass dieser vom Jagdhund angefallen und verletzt wurde. Dann werden alle Behandlungskosten, eventuell notwendige Reha-Maßnahmen und auch angefallene Verdienstausfälle durch die Versicherung bezahlt.

Auch der Gebrauch der Schusswaffen, die natürlich entsprechend erlaubt sein müssen, ist in der Jagdhaftpflicht mit versichert. Sollte also ein Haushund tatsächlich einmal mit Wild verwechselt werden, so wird auch dieser Schaden durch die Versicherung ersetzt. Damit sind Jäger und Förster sowie deren Angestellte und Helfer bestens vor den finanziellen Folgen solcher leider trotz größter Sorgfalt immer wieder vorkommenden Unfälle geschützt.

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