Hundehalterversicherung und Pferdehalterversicherung
Schäden, die von Pferden und Hunden verursacht werden, werden nicht durch die private Haftpflichtversicherung oder allgemeine Haftpflichtversicherung abgedeckt. Für diese Tiere muss vom Halter ein spezieller Haftpflichtschutz abgeschlossen werden.Die Versicherung ist jedoch in mehrere unterschliche Aspekte geteilt, die Versicherung ist eine Kombination aus Haftpflicht, Lebensversicherung und Krankenversicherung (alles jeweils als Tierversicherung und sowohl für Hunde, Katzen als auch Pferde angeboten). Ein besonderes Augenmerk sollte hierbei auf die Haftpflichtversicherung gelegt werden. Sollte zum Beispiel ein Tier einen Verkehrsunfall verursachen wird der Tierbesitzer zur Verantwortung gezogen.
Obwohl es sehr günstig ist, eine Haftpflichtversicherung für sein Tier abzuschließen und das Risiko hoher Schäden vorhanden ist, verfügen nur 1/3 der Tierbesitzer über eine entsprechende Versicherung.
Zusätzlich zur normalen Hundehalterversicherung bzw. Tierversicherung igbt es spezielle Versicherungen wie OP-Versicherungen, Zwingerhaftpflichtversicherungen oder Reiterunfallversicherungen.
Während für Pferde keine Versicherungspflicht besteht, ist eine Haftpflichtversicherung für bestimmte Hunderassen (zum Beispiel Pitbulls) Pflicht. Je nach Bundesland sind hierbei die gesetzlichen Bestimmungen unterschiedlich.
Die Tierversicherung ist auch im Ausland gültig, jedoch maximal für eine Dauer von einem Jahr.