Gewässerschaden Haftpflichtversicherung
Jeder Hauseigentümer, welcher noch mit Öl heizt bzw. einen Öltank besitzt, sollte sich durch eine entsprechende Versicherung gegen Schäden, die durch austretendes Öl entstehen können, absichern.
Da laut des Wasserhaushaltsgesetzes jeder Besitzer eines Öltanks für verursachte Schäden in die Pflicht genommen werden kann, ist es daher empfehlenswert, sich mit einer so genannten Gewässerschadenhaftpflichtversicherung zu schützen, auch wenn es bei einem eventuellen Schaden keine Rolle spielt, ob der Schaden überhaupt durch eigenes Verschulden entstanden ist. Meist liegen die Öltanks unterirdisch und bei einem Leck im Tank, muss man in jedem Fall damit rechnen, das dementsprechend Öl ausläuft, wobei mit einem Liter Öl schon mehr als eine Million Grundwasser verschmutzt werden kann.
Kommt es also zu einer Verunreinigung, kann es unter Umständen sogar zu einer behördlichen Anordnung kommt, die vorgibt, dass man das ganze Erdreich, welches in irgendeiner Form mit dem Öl in Kontakt bzw. in Verbindung gekommen sein kann, vollständig abgetragen werden und auf einer entsprechenden Sondermülldeponie gelagert werden muss.
Für diese nicht unerheblichen Kosten muss der Besitzer des Öltanks komplett haften, wenn keine entsprechende Versicherung besteht. Ebenso können bei einem Schaden am Tank auch Schäden am eigenen Haus oder am Grundstück entstehen, die ebenso behoben werden müssen. Diese Kosten können meist alleine kaum bewältigt werden, deshalb ist der Schutz mit einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung von großer Bedeutung. Diese Versicherung tritt ein, wenn es zu Schäden kommt, Erdreichabtragungen oder auch bei unberechtigten Ansprüche die geltend gemacht werden. Diese werden von der in der Versicherung integrierten Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Mit einem relativ geringen Beitragssatz kann man also unter Umständen einem finanziellen Ruin vorbeugen.