Die Private Krankenversicherung – wer darf Mitglied werden?

Die private Krankenversicherung ist derzeit in aller Munde. Das liegt wohl an den deutlich günstigeren Beiträgen im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung verbunden mit den besseren Leistungen. Doch die private Krankenversicherung kann nicht von jedem abgeschlossen werden. Es gelten einige Zugangsvoraussetzungen, ohne die man kein Mitglied werden kann.

Dazu zählt bei Arbeitnehmern in erster Linie das Einkommen. Dieses muss oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen liegen. Dabei haben Arbeitnehmer in der privaten Krankenversicherung den Vorteil, dass sie sich den Beitrag mit dem Arbeitgeber teilen können. So werden sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von den hohen Lohnnebenkosten verschont und können hier teils deutliche Einsparungen verbuchen. Arbeitnehmer, die sich in der privaten Krankenversicherung versichern, sollten zudem noch ein Krankentagegeld vereinbaren. Dieses ersetzt dann die Differenz zwischen dem Krankengeld und dem eigentlichen Lohn, wenn die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber beendet wird. So kann man auch über sechs Wochen hinaus krank sein und muss keine Einbußen beim Einkommen verzeichnen.

Weiterhin können sich auch Beamte in der privaten Krankenversicherung versichern. Auch hier zahlt der Arbeitgeber, also der Bund und die Länder, die Hälfte des Beitrages. Außerdem werden teils die selbst zu tragenden Kosten durch die Beihilfe übernommen, sodass sich für Beamte die private Krankenversicherung gleich in besonderem Maße lohnt.

Ebenfalls können sich alle Freiberufler und Selbstständigen in der privaten Krankenversicherung versichern. Bei ihnen sollte jedoch das Krankentagegeld, welches zusätzlich zu vereinbaren ist, bereits frühzeitig einsetzen. Denn für Selbstständige zahlt niemand sechs Wochen lang den Lohn weiter. Sind sie also krank, müssen sie vom Ersparten leben oder eben von dem vereinbarten Krankentagegeld. Dieses sollte dabei so hoch gewählt werden, dass der Versicherte damit sein übliches monatliches Einkommen erreicht und zumindest die laufenden Kosten davon getragen werden können.

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