Die Bauherrenhaftpflicht – Schutz auf der Baustelle

Jeder Bauherr ist für sein Tun und Handeln selbst verantwortlich. Ebenso ist er verantwortlich dafür, dass niemand anderes einen Schaden durch seine Baustelle erleidet. Er ist also in der Sorgfaltspflicht, was die Absicherung der Baustelle angeht. Auch wenn der Bauherr mit der Ausführung verschiedene Dienstleister beauftragt, so muss er doch für die Sicherheit auf der Baustelle sorgen.

Kommt jemand zu Schaden, etwa durch die falsche Absicherung einer Baustelle oder durch herunter gefallene Materialien, so muss dennoch der Bauherr dafür haften. Deshalb ist es auch von enormer Bedeutung, eine so genannte Bauherrenhaftpflicht abzuschließen.

Denn diese sorgt dafür, dass im Schadensfall alle Kosten getragen werden. Dadurch wird der Bauherr entlastet, da gerade Personenschäden schnell in die Millionenhöhe gehen können. Die Bauherrenhaftpflicht gilt während der gesamten Bauphase. Sie beinhaltet die Zeit der Vorbereitung der Baustelle bis zur endgültigen Übergabe des Hauses. Danach sollte dann eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Denn wenn sich Personen auf dem Grundstück oder den Wegen, die dazu gehören, verletzen, so muss wiederum der Besitzer des Eigenheims dafür haften. Hier fallen Kosten für die Behandlung, die evtl. nötigen Rehabilitationsmaßnahmen und auch entstandene Verdienstausfälle an. Zusätzlich kann es auch passieren, dass der Verletzte seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann, weil dauerhafte Schäden entstanden sind.

Dann muss man ihm hierfür einen Ausgleich zahlen. Da diese Kosten jedoch fast immer auch den finanziellen Ruin für einen Einzelnen bedeuten, sollte man unbedingt eine solche Versicherung abschließen. Die Bauherrenhaftpflicht gilt dabei speziell für die Baustelle, die Privathaftpflicht dagegen in sämtlichen Lebenslagen. Diese sollte also in der Regel auch schon vor dem Bau des eigenen Hauses bestehen.

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