Der Dispokredit
Der Dispositionskredit, im Volksmund auch einfach als Dispo bezeichnet, stellt den wohl häufigsten Kredit in ganz Deutschland dar. Dabei werden vor allen Dingen Arbeitnehmer einen Dispokredit in Anspruch nehmen.
Wichtigste Voraussetzung für die Gewährung eines solchen, ist der Besitz eines eigenen Girokontos. Auf diesem müssen monatliche, regelmäßige Zahlungen eingehen, da andernfalls ein Dispokredit nicht gewährt wird. Diese Zahlungen stellen in der Regel den Lohn oder das Gehalt aus der beruflichen Tätigkeit dar. Viele Banken streichen den eingeräumten Dispokredit, sobald man keine Gehaltseingänge mehr verzeichnen kann.
Auch wenn monatlich ein hoher Betrag als Arbeitslosengeld auf dem Konto eingeht, wird der Dispokredit oft gestrichen. Üblicherweise beträgt er bis zum Dreifachen der monatlichen Geldeingänge auf dem Konto, wobei dies die Höchstsumme ist. Bis zu diesem Betrag kann man sein Konto überziehen, danach duldet die Bank oft eine weitere Überziehung, jedoch fallen hier horrende Zinsen an, die schon beim normalen Dispokredit nicht gerade niedrig sind.
Normalerweise erhält man einen Dispokredit nur auf Antrag eingeräumt. Einige Banken gewähren diesen jedoch auch bei einem stets im Guthaben geführten Konto ohne gesonderten Antrag. Bei der Beantragung kann man auch gleich entscheiden, wie hoch denn der Dispokredit nun sein soll. Das heißt, benötigt man einen Dispokredit nur, um einmal einen Monat zu überbrücken, reichen sicher schon kleinere Summen aus. Die Banken passen den aktuellen Kreditrahmen ohnehin in regelmäßigen Abständen dem monatlichen Geldeingang an. Wie hoch der aktuell gewährte Dispokredit ist, findet sich dabei auf dem jeweils aktuellen Kontoauszug.
Hier kann man auch schnell erkennen, wie hoch der Zinssatz ist, den man bei Inanspruchnahme zahlen muss.