Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben
Fast alle gezahlten Versicherungsbeiträge und Vorsorgeaufwendung können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Ausnahmen bilden nur Sachversicherungen wie Hagel-, Diebstahl-, Glas oder Brandversicherungen. Auch Rechtsschutz-, Hausrat-, und Kaskoversicherungen dürfen nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bis zum Jahr 2009 konnte ein Arbeitnehmer seine Anteile zur Krankenversicherung, Pflege-, Rente-, und Arbeitslosenversicherung geltend machen. Seit 2010 werden [...]