Beiträge von Rentnern zur Krankenversicherung
16,6 Prozent der Betriebsrenten gehen immer direkt an die Krankenkassen. Obwohl neue Regelungen verabschiedet wurden, so gilt dies auch für ältere, bereits bestehende, Verträge. Die Rentner können sich wahrlich nicht auf eine komplette Rente freuen.
Einige werden regelrecht schockiert sein, wenn sie einen Blick auf die Zahlen ihrer Betriebsrente werden, denn die Krankenversicherung allein bekommt schon 16,6 Prozent. Dabei ist es auch unerheblich, ob die Rente ein ganzes Leben oder als einmalige Summe ausgezahlt wird, die Krankenkasse verdient immer mit. Dabei handelt es sich um den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberanteil.
Diese Anteile entsprechen 14 Prozent und dazu kommen noch 0,9 Prozent für Zusatzbeiträge und 1,7 Prozent für die Pflegeversicherung. Bis zum Jahre 2003 war es so, dass nur der Arbeitsgeberanteil an die Krankenkassen ging und bei einmaligen Rentenzahlungen war dieser sogar völlig gegenstandslos. Darum ist es besonders ärgerlich, dass die neuen Regelungen, die erst 2004 eingeführt wurden, auch für Verträge gelten, die vor dieser Zeit abgeschlossen worden sind. Eine Ausnahme besteht nur, wenn eine einmalige Auszahlung einen Betrag von 14 910 Euro nicht überschreitet. Auch gibt es Ausnahmen bei Privatversicherten, wenn die Beiträge bei ihnen unabhängig vom Einkommen errechnet werden. Es gab auch die Möglichkeit für Verträge vor dem Jahr 2005, dass hier mit Kapitalabfindungen gearbeitet wird. Beträge müssen auch hierbei bezahlt werden, nur eben über einen Zeitraum von zehn Jahren hinweg.
Gegensätzlich dazu ist es bei der GKV so, dass nur der Arbeitgeberanteil abgeführt werden muss. Bei privaten Rentenversicherungen, sonstigen Zinseinnamen, die von Vermietungen oder Verpachtungen herführen oder auch bei der Riester-Rente verliert die Krankenversicherung jegliche Ansprüche. Dies hat auch seine Gültigkeit für alle Menschen, die in der Krankenversicherung für Rentner, kurz KVdR, pflichtversichert sind.
Alles in allem kann gesagt werden, dass eine Betriebsrente im zu anderen Rentenformen, ein Nachteil ist. Schon seit der Einführung der neuen Formen gibt es Proteste von Seiten der Sozialverbände und es wird auch eine klare Entscheidung von Seiten des Bundesverfassungsgerichts gefordert.