Arten von Lebensversicherungen

Die Lebensversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Fast jeder besitzt selbst eine solche Versicherung, weshalb auch die Versicherer selbst immer wieder neue Tarife und Möglichkeiten zum Abschluss von Lebensversicherungen entwickeln.
Grundsätzlich kann man jedoch zwischen zwei Arten der Lebensversicherung unterscheiden. Zum einen findet man die Risikoversicherung, zum anderen die kapitalbildende Lebensversicherung, die häufig auch einfach als Kapitallebensversicherung bezeichnet wird. Die Risikolebensversicherung besticht vor allem durch ihre günstigen Beiträge und den hohen Todesfallschutz. Sie eignet sich vor allem, um die Hinterbliebenen finanziell abzusichern. Allerdings erhält man keine Kapitalauszahlung, wenn die Laufzeit der Risikolebensversicherung beendet ist.

Die Kapitallebensversicherung dagegen schützt die Hinterbliebenen nicht nur im Todesfall, sondern sorgt auch für den Aufbau eines Vermögens. Hier werden regelmäßig höhere Beträge fällig, dafür erhält man im Alter jedoch auch eine Kapitalauszahlung. Die Kapitalauszahlung errechnet sich dabei aus den eingezahlten Beträgen zzgl. der durch das Versicherungsunternehmen erwirtschafteten Überschussbeteiligungen. Diese können von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich hoch sein und werden nicht garantiert. Dennoch lohnt sich der Vergleich der einzelnen Anbieter, da die Renditen sich doch teils stark unterscheiden.

Die Kapitallebensversicherung kann man auch als Rentenversicherung abschließen. Dann erfolgt keine einmalige Auszahlung des angesparten Kapitals, sondern es kommt zu einer Verrentung des Kapitals, das heißt, es wird als monatliche Rentenzahlung ausgezahlt.

Die Kapitallebensversicherung ist deshalb als Baustein für die private Altersvorsorge anzusehen. Die Risikolebensversicherung als reine Absicherung für den Todesfall. Ändern sich jedoch die Lebensumstände, so kann man die Risikolebensversicherung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt auch noch in eine Kapitallebensversicherung umwandeln. Hierbei ist häufig auch keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich, sondern der Vertrag kann einfach umgestellt werden.

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