Altervorsorge für Freiberufler
Jeder, der als Freiberufler tätig ist, der muss seine vielfältigen Betriebsausgaben bestreiten. Dazu gehören unter anderem die Ausgaben für die tägliche Nutzung des Büros, wozu zum Beispiel solche Punkte wie Strom, Wasser oder Miete zu zählen sind. Außerdem sind andere Ausgaben, wie Fachliteratur oder ähnliches zu bedenken. Ganz wichtige Punkte innerhalb der Betriebsausgaben sind aber die eigenen Versicherungen des Freiberuflers, sprich die Kranken- und die Rentenversicherung.
Bei einem Angestellten übernimmt der Arbeitgeber jeweils die Hälfte des abzuführenden Beitrages, ein Freiberufler muss dafür komplett selbst aufkommen. Für Freiberufler gibt es daher die Künstlersozialkasse, sie übernimmt anstelle des Arbeitgebers die Hälfte der Beiträge zu den Sozialversicherungen. Für Berufsanfänger gibt es in der KSK Sonderregelungen, denn sie können einen möglichen Verdienst noch nicht richtig einschätzen und verdienen ohnehin noch nicht so viel wie jemand, der bereits im Beruf etabliert ist. Es gibt eine so genannte Geringfügigkeitsgrenze, die überschritten werden muss, wenn sich jemand in der KSK versichern lassen möchte. Bei einer kurzzeitigen Unterschreitung dieser Grenze bleibt der bestehende Versicherungsschutz aber erhalten.
Nun gilt dies aber nicht für gewerblich tätige Freiberufler. Dazu gehören unter anderem Grafiker oder Korrektoren . Sie müssen ihre Altersvorsorge zu 100 Prozent selbst ansparen. Eine Unterstützung gibt es aber auch für sie durch den Staat in Form der Rürup-Rente, die vor allem für Freiberufler und Selbstständige gedacht ist. Hier erfolgt eine jährliche Einzahlung bestimmter Beiträge, die am Einkommen gemessen werden. Der Staat gibt Zulagen zu dieser Altersvorsorge. Ausgezahlt wird diese mit Eintritt ins Rentenalter in Form einer monatlichen Leibrente. Der große Vorteil ist, dass die Rente nicht gepfändet werden kann.
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