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Betriebshaftpflichtversicherung

 
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David Reisner
Administrator


Anmeldedatum: 18.08.2007
Beiträge: 214

BeitragVerfasst am: Di 18 Sep, 2007 13:26    Titel: Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflicht ist ein eigenständiges Element von Gewerbeversicherungen. Für Unternehmer ist es eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, die im Rahmen der Gewerbeanmeldung bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen wird. Mit dieser Versicherung sollen Schadensersatzansprüche Dritter, also betriebsfremder Personen, abgedeckt werden. Arbeitsunfälle von Mitarbeitern werden nicht von der Betriebshaftpflicht abgebunden. Eingeschlossen dagegen sind betriebsübliche Veranstaltungen (Betriebsfeiern, Betriebsausflüge) und die Teilnahme von Mitarbeitern des Unternehmens an Messen, Ausstellungen und Kongressen im Rahmen der Firmenrepräsentation.
Ausnahmen bzw. Sonderregelungen für Freiberufler, können bei dem zuständigen Gewerbeamt oder der regionalen Industrie- und Handelskammer hinterfragt werden.

Für Unternehmer im Bereich Theater, Kino, Film, Zirkus, gewerbliche Betreiber von Luft- und Wasserfahrzeugen und von Unternehmern die explosible Stoffe herstellen, lagern, transportieren, verwenden oder damit handeln gelten besondere, erweiterte Haftungsbestimmungen.

Die Betriebshaftpflichtversicherung schließt nicht die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung für Firmenfahrzeuge ein.
Als Vorsorge-Versicherung sollten die Deckungssummen für Personenschäden 2 Millionen Euro und für Sachschäden 1 Million Euro mindestens betragen.

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Vertragsabschluss und gilt für die vereinbarte Vertragsdauer, in der Regel für fünf Jahre. Maßgebend für den Umfang, die Zeitdauer, die Höhe der Versicherungsbei-träge, Regelungen im Schadensfall und vorzeitiger Kündigung der Betriebs-haftpflichtversicherung durch Betriebsaufgabe sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versicherers.

Zu der Aufsichtspflicht des Unter-nehmers gehört in jedem Fall, durch geeignete Maßnahmen, regelmäßige Kontrollen und sofortiger Mängelbeseitigung Vorsorge zur Schadensverhütung zu treffen.
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