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XROADS
Anmeldedatum: 19.04.2011 Beiträge: 2
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Verfasst am: Di 19 Apr, 2011 19:05 Titel: Besteuerung/Sozailabgaben auf BU-Rente? |
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Hallo Versicherungsprofis!
Ich (Angestellter mit Bürotätigkeit / m / 42) habe in der Firma ein interessantes Angebot, über einen Gruppenvertrag, für eine BU-Versicherung mit Entgeltumwandlung erhalten.
Deshalb bin ich am Überlegen, ob ich meine alte, private BU-Versicherung kündige und diese neu abschließe.
Was mir aber nicht klar ist und was mir bisher niemand ausreichend gut beantworten konnte, ist der Unterschied bei den beiden Varianten hinsichtlich Besteuerung und Sozialabgabenpflicht bei Eintritt des Versicherungsfalles und bei Auszahlung einer monatl. Rente.
Bisher stellt es sich mir so folgendermaßen dar:
Bei der vorhanden, seit 2002 laufenden, privaten BU-Versicherung, müsste ich nur Steuern auf einen gewissen, zu errechnenden Ertragsanteil zahlen, was relativ wenig zu sein scheint. Ob andere Vermögenswerte und Einkünfte dazu gerechnet werden würden, konnte ich bisher nicht in Erfahrung bringen.
Sozialabgaben müsste ich wohl gar nicht bezahlen, auch keine Krankenversicherugs- und Pflegeversicherungsbeiträge. Das würde, glaube ich, die Versicherung übernehmen (?)
Bei der betrieblichen BU mit Entgeltumwandlung wäre bei Eintritt des Versicherungsfalles die montaliche Rente jeweils voll, mit einem von der Einkommenshöhe abhängigen Steuersatz, zu versteuern. Außerdem fallen für die KV ca. 8% und für die PV ca. 1,5% an, sonst aber keine Sozialversicherungsbeiträge (?) Ob andere Vermögenswerte und Einkünfte dazu gerechnet werden würden, weiß ich wiederum auch nicht.
Ich bin mir absolut unsicher, ob ich damit richtig liege. Wer kann mir dazu etwas sagen??
Bei der betriebl. Versicherung ist im Gegensatz zur priv. keine Dynamik enthalten, aber der Nettobeitrag ist mit ca. 50% vom Bruttobeitrag sehr gering und damit, bei gleichem, effektivem Nettobeitrag die monatl. zugesicherte Bruttorente wesentlich höher.
Jedenfalls bin ich mir nicht sicher, welche Variante für mich am besten ist und ob ein Wechsel überhaupt sinnvoll wäre.
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!
Rainer |
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Peter Wolnitza
Anmeldedatum: 11.04.2011 Beiträge: 8 Wohnort: 61130 Nidderau
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Verfasst am: Mi 20 Apr, 2011 22:57 Titel: Besteuerung / Sozialabgaben auf BU-Renten |
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Hallo,
dann versuch ich mich mal an einer Antwort (Ich lasse dabei mal alle Freibeträge etc. aussen vor)
1. Steuer
Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung sind 1:1 steuerpflichtig.
Leistungen aus private BU-Rente werden nur mit dem Ertragsanteil angerechnet, der umso niedriger angesetzt wird, je kürzer die wahrscheinliche Restlaufzeit der Rentenzahlung sein wird. Hängt also vom Beginn (=Eintritt des Leistungsfalles) ab. Grob vereinfacht: Wenn BU-Rente für die nächsten 15 Jahre gezahlt wird, betragt der Ertragsanteil 16%, d.h. 1.000.- Euro werden ausgezahlt, 160.- Euro sind steuerpflichtig. Der einmal, am Anfang der Rentenzahlung festgelegte Satz bleibt die ganze Leistungsdauer über gleich.
Sonstige Einkünfte werden natürlich bei der Steuer berücksichtigt, d.h. anders herum: Die gezahlte BU Rente wird komplett (Betriebl. Rente) oder mit dem Ertragsanteil (Priv. Rente) zu dem sonstigen , zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und dann versteuert - kann sich also ganz schön negativ bemerkbar machen.
2. Sozialabgaben
Hier wird es sich im wesentlichen um Beiträge zur gesetzlichen Krankenverwsicherung (GKV) handeln. Bei der betrieblichen Rente wird auch hier die volle BU-Rente zur Beitragsbemessung heran gezogen.
Bei der privaten Rente hängt es vom Status ab:
Der pflichtversicherte Rentner zahlt keine Beiträge auf seine BU-Rente, der freiwillig versicherte dagegen sehr wohl - auf die volle Rente (nix mit Ertragsanteil)
Insgesamt ein recht komplexes Thema, nur kur angerissen, es gibt da noch ein paar sehr interessante "Verästelungen" im Pragraphendschungel.
Hoffe, die Info hilft trotzdem ein bisserl weiter.
Allerdings noch ein TIPP zu der Frage:
Wichtiger, viel wichtiger als die steuerliche Beitragsoptimierung ist im Falle einer BU Absicherung die Qualität des Bedingungswerkes - denn egal ob betrieblich oder privat:
Wenn sich der Versicherer im Ernstfall unter Berufung auf Klausel xy aus der Leistung "rauswurstelt" - ist es egal, wie optimal das vorher alles ausgesehen hat.
Abendliche Grüße aus Hessen _________________ Peter Wolnitza
Spezialmakler für private KV und BU Versicherung
Gartenstrasse 51 / 61130 Nidderau |
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XROADS
Anmeldedatum: 19.04.2011 Beiträge: 2
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Verfasst am: So 24 Apr, 2011 09:10 Titel: |
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Hallo und vielen Dank für die hervorragende Antwort!!
Jetzt ist mir endlich vieles klarer geworden und kein Versicherungsmakler konnte mir das bisher so gut und genau erklären.
Das einzige wobei ich mir noch nicht sicher bin ist, ob die Krankenversicherung (bei der betriebl.) mit dem vollen Satz von ca. 15% oder nur mit der Hälfte vom BU-Rentner zu bezahlen ist, so wie ich es irgendwo mal meine gelesen zu haben..... |
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