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satur9
Anmeldedatum: 30.09.2010 Beiträge: 1
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Verfasst am: Do 30 Sep, 2010 23:03 Titel: Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Psychotherapie? |
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Guten Abend allerseits!
Ich habe ein großes Problem:
Nachdem ich mich tagelang mit den Konditionen einschlägiger Gesellschaften auseinandergesetzt habe, ist mir aufgefallen, dass ich ein riesiges Problem bekommen werde.
Ich habe Anfang 2010 aufgrund des Todes meiner Mutter und der daraus resultierenden Belastungsreaktion eine Kurzzeittherapie bei einem niedergelassenen Therapeuten gemacht.
Die Therapie ist längst abgeschlossen, ich bin mit mir im Reinen und es gibt keinen weiteren Behandlungsbedarf mehr. Das ganze hatte zu dieser Zeit auch einen eher unterstützenden Charakter.
Nun scheint es ja so zu sein, dass die Gesellschaften ohne Ansehen der spezifischen Diagnose / des Behandlungserfolges Menschen mit einer absolvierten Therapie am Liebsten überhaupt nicht aufnehmen.
"Aufgrund des höheren Risikos, dass diese in Zukunft erneut psychisch erkranken". Eine Begründung, die laut meiner Schwester (die selber Psychologin ist) übrigens hahnebüchen ist. Sieht man von schweren Erkrankungen, wie Persönlichkeitsstörungen, Psychosen etc. ab, so haben Menschen mit abgeschlossener Therapie im Vergleich zur Normalbevölkerung im Alter ein deutlich geringeres Risiko psychisch zu erkranken. Stichwort Psychohygiene.
Das aber nur am Rande.
Was kann oder sollte ich jetzt tun?
Ich habe in Eigenrecherche bis jetzt von der Möglichkeit einer anonymisierten Risikovoranfrage gehört.
Oder sollte ich offensiv mit dem Thema umgehen und den favorisierten Gesellschaften ein Gutachen des Therapeuten zukommen lassen? Hat das Aussicht auf Erfolg?
Oder ganz allgemein gesprochen, was sind eure Erfahrungen in solchen Fällen? Tatsächlich überwiegend komplette Ablehnung? Oder kann man mit Ausschlussklauseln / erhöhten (Risiko-)Beiträgen Glück haben? ?(
Vielen Dank und einen angenehmen Abend @ all! |
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assekuranz

Anmeldedatum: 30.08.2010 Beiträge: 41 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: Fr 01 Okt, 2010 00:24 Titel: |
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Guten Abend,
zunächst ist es wichtig, dass Sie im Rahmen der Gesundheitsprüfung alle Fragen des Versicherers vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Andernfalls riskieren Sie, das der Versicherer im Falle der BU die Lesitung verweigert (vorvertragliche Anzeigepflicht/Anzeigepflichtverletzung gemäß Versicherungsvertragsgesetz). Die Anfang 2010 erfolgte Psychotherapie ist also bei Antragsstellung mit anzugeben. Das könnte dann in der Tat ein Problem werden, wenn der Versicherer das Risiko als zu hoch einschätzt und deshalb Ihren Antrag ablehnt. Die Risikoprüfer berücksichtigen dabei aber schon Punkte wie Art und Schwere der Erkrankung, Zeitraum der Behandlung, "Ist die Behandlung abgeschlossen?, "Ist die Erkrankung vollständig austherapiert? etc.
Das es sich bei Ihrer Psychotherapie um eine "Kurzzeittherapie" gehandelt hat wird ebenso berücksichtigt. Allerdings reicht es nicht aus, das Sie die Behandlung als abgeschlossen sehen und keinen weiteren Behandlungsbedarf sehen, entscheidend ist, wie Ihr Behandler das einschätzt.
Einen geeigneten BU-Vesicherer für Sie zu finden ist aber keinesfalls aussichtslos. Anonyme Voranfragen zu stellen bzw. stellen zu lassen ist eine erfolgsverprechende Vorgehensweise: Die Versicherer fragen vorvertraglich immer auch, ob in der Vergangenheit bereits Anträge bei anderen Versicherern abgelehnt wurden. Ist das der Fall, kann es Ihnen passieren, dass der Versicherer allein deshalb ablehnt, weil in der Vergangenheit bereits ein Antrag ablehnt wurde. Ob die Vorerkrankungen wirklich ein Risiko für den Versicherer darstellen wird dann häufig gar nicht mehr geprüft. Die Ablehnung einer anonymen Voranfrage hingegen ist für Sie nicht von Nachteil.
Ich empfehle Ihnen, sich Kopien Ihrer Krankenakte, insbesondere der Psychotherapie anzufordern. Schauen Sie, ob sich darin Einträge finden wie: "kein Behandlungsbedarf mehr", "abgeheilt", "weitere Therapie nicht mehr erforderlich" oder ähnliches. Gefährlich wäre es z.B., wenn nach Abschluss der Therapie z.B. ihr Hausarzt noch Zweifel an der Notwendigkeit einer Weiterbehandlung, einer neuen Psychotherapie zum Ausdruck bringt und dies in der Krankenakte vermerkt hat. Schauen Sie sich Ihre Krankenakte genau an, der Versicherer wird es im Falle einer Berufsunfähigkeit auch tun und nach einem Grund suchen, die Leistung verweigern zu können. _________________ Eckhard Borchardt
Versicherungsmakler, Hamburg |
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