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Headshrinker
Anmeldedatum: 17.09.2010 Beiträge: 3
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Verfasst am: Fr 17 Sep, 2010 15:35 Titel: Berufsunfähigkeitsversicherung für Feuerwehrbeamte |
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Hallo zusammen!
Da ich mich ab dem 01.01.2011 in der Brandmeisterausbildung befinden werde und diesbezüglich natürlich auch das Thema Dienstunfähigkeitsversicherung aufgeworfen wurde, wollte ich meine bisherigen Erkenntnisse einfach mal zur Diskussion bzw. weitere Fragen stellen.
Erste Erkenntnisse:
- Es existiert eine unüberschaubare Anzahl von Beratungs- und Informationsseiten im Netz von denen der größte Teil jedoch nach Registrierung "garantiert unabhängige" Angebote verschiedener Versicherungsdienstleister unterbreiten möchte.
- Zumindest mein langjähriger Versicherungsvertreter hat mich auf die meisten Fallstricke und Besonderheiten nicht hingewiesen. Ob aus Unwissenheit oder Kalkül vermag ich nicht zu sagen.
- Man liest zwar häufig, dass nur noch "eine Handvoll" Anbieter eine spezielle Feuerwehrdienstunfähigkeits-Versicherung statt bloßer Berufsunfähigkeitsversicherungen anbieten. Welche das sein sollen bleibt jedoch nebulös.
Ich habe mich daher entschlossen neben der Aktivität in diesem Forum nächste Woche einem AWD-Berater sowie der Verbraucherzentrale einen Besuch abzustatten.
- Insbesondere während der Ausbildung / der Zeit als Beamter auf Widerruf aber auch in der Probezeit erscheint eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit großer Deckung aufgrund fehlender Absicherung durch den Dienstherrn als besonders sinnvoll.
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Folgende Anforderungen an eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung und eine gute Beratung habe ich bis jetzt zusammengetragen. Für Anmerkungen / Ergänzungen bin ich dankbar!
* Leistung ab einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50%,
* Tarif mit echter Dienstunfähigkeitsklausel,
* Keine Arztanordnungsklausel (Mögliche Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur Durchführung einer ärztlichen Behandlung oder Therapie - Bei Verweigerung Kürzung oder Aussetzung der Leistungen aus der DU-Versicherung)
* Weltweiter Versicherungsschutz,
* Verzicht auf abstrakte Verweisung (Verweigerung der Leistung durch den Versicherer, wenn die versicherte Person auf einen anderen Beruf verwiesen werden kann, der „ihrer bisherigen Lebensstellung“ sowie „Ausbildung und Erfahrung“ entspricht - unabhängig vom tatsächlichen Vorhandensein bzw. der gleichrangigen Bezahlung dieses Berufes),
* Versicherungsschutz ohne Einschränkung bis zum Endalter (wo auch immer das zukünftig liegen wird - Gibt es so etwas überhaupt noch?)
* Ausbildungsklausel / Karriereklausel (insbesondere die Bedeutung der Karriereklausel erschließt sich mir nicht...),
* Versicherungsschutz auch für Beamtenanwärter, Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf,
* G26.3- Klausel,
* ohne Verweisung auf einen Zivilberuf als "Nichtbeamter"
* Bedarfsanalyse durch den Versicherungsmakler - d.h. dynamische Anpassung an die jeweilige Versorgungslücke (Differenz zwischen der benötigten Absicherung bei Dienstunfähigkeit und der tatsächlichen Versorgung durch den Dienstherrn)
Insbesondere die Frage ob es sich um eine echte Dienstunfähigkeitsklausel oder um eine unvollständige handelt, scheint besonders wichtig zu sein.
Siehe: http://dienstunfaehigkeitsversicherung.cc/dienstunfaehigkeitsklausel.html
Soweit, so kompliziert. Ich bin wie gesagt über jegliche Anregungen, Erfahrungsberichte und vor allem Hinweise auf Versicherer überaus dankbar.
Einen schönen Abend noch!
Beste Grüße,
Raphael |
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assekuranz

Anmeldedatum: 30.08.2010 Beiträge: 41 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: Fr 17 Sep, 2010 17:19 Titel: |
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Hallo,
Sie haben im Internet bereits einige Vorinformationen eingeholt. Ich möchte diese um einige Punkte ergänzen und Ihnen weitere Hinweise geben, die Ihnen dabei helfen sollen, die richtige Entscheidung zu treffen.
Sie haben zutreffend festgestellt, dass es zahlreiche Online-Portale gibt, die Ihnen mit Vegleichsrechnern Ihre Adressdaten entlocken wollen. Diese Vergleichsrechner fragen wenig Eckdaten ab und berücksichtigen nur wenige Parameter, die bei der Berufsunfähigkeitsversicherung von Bedeutung sind. Kurz gesagt: diese Vergleichsrechner taugen nichts! Eine umfangreiche und objektive Beratung dürfen Sie von diesen Online-Portalen nicht erwarten.
Die Bedingungswerke in der BU sind komplex und die Unterschiede in den Vertragsbedingungen der Versicherer groß. Entscheidend ist die Sachkundigkeit des Beraters und diese erkennen Sie daran, dass dieser über vertiefte Kenntnisse über die Leistungsmerkmale der Versicherungsbedingungen verfügt.
Ein individuellen Beratungsszenario besteht aus zwei Schritten: 1. Die Analyse Ihres Bedarfes (Versorgungslücke etc.) und dann 2. die Suche nach dem Tarif, der möglichst viele der von Ihnen gewünschten Leistungsmerkmale rechtsverbindlich (also nicht nur im Werbeprospekt der Versicherungsgesellschaft, sondern in den Versicherungsbedingungen festgelegt) erfüllt.
Einige Punkte, auf die Sie achten sollten, haben Sie bereits genannt. Hinzuzufügen ist vorallem noch die sogenannte Nachversicherungsgarantie. Mit der Nachversicherungsgarantie verpflichtet sich das Versicherungsunternehmen, zu bestimmten Anlässen im Leben des Versicherten (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes) eine Erhöhung der Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung vorzunehmen.
In der Regel gibt es für die Ausübung dieser Option bestimme Höchstgrenzen hinsichtlich des Alters und der abzusichernden BU-Rente. Einige Versicherer bieten auch eine Nachversicherungsgaratie "ohne Ereignis" an. Hier kommt es also darauf an, wie die Nachversicherungsgarantie in den Vesicherungsbedingungen im Einzelnen ausgestaltet ist.
Weitere Punkte, die zu berücksichtigen sind in Stichworten:
- Verkürzung des Prognosezeitraums auf sechs Monate
- Verzicht auf Prüfung des vorher ausgeübten Berufes bei Berufswechsel- Befristung der BU-Leistung
- Verzicht auf Änderung oder Kündigung bei schuldloser Anzeigepflichtverletzung
- Geltungsbereich (weltweiter Versicherungsschutz?)
- Beitragsstundung während der Leistungsprüfung
- Regelung zur Umorganisation des Arbeitsplatzes
Wichtig: Ausgangspunkt ist nicht der Preis, sondern Ihr Bedarf und die Leistungsmerkmale des Tarifs. Der Makler/Berater sucht für Sie den Tarif, der am besten Ihren Bedarf und die von Ihnen gewünschten Leistungsmerkmale erfüllt. _________________ Eckhard Borchardt
Versicherungsmakler, Hamburg |
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assekuranz

Anmeldedatum: 30.08.2010 Beiträge: 41 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: Fr 17 Sep, 2010 17:55 Titel: |
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Nachtrag: diese Broschüre des Gesamtverband der Deutschen Versicherungwirtschaft GDVe.V. erklärt einige Begriffe aus der BU recht gut und verständlich:
Als pdf auf der Website des GDV e.V.: Download (PDF, 2.7 MB) _________________ Eckhard Borchardt
Versicherungsmakler, Hamburg |
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assekuranz

Anmeldedatum: 30.08.2010 Beiträge: 41 Wohnort: Hamburg
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Headshrinker
Anmeldedatum: 17.09.2010 Beiträge: 3
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Verfasst am: Di 21 Sep, 2010 11:51 Titel: |
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Sehr geehrter Herr Borchardt,
zunächst möchte ich mich vielmals für Ihre kompetenten und ausführlichen Antworten bedanken!
Sie sind bis jetzt der erste Fachmann, der überhaupt bereit war sich unverbindlich zum Thema Dienstunfähigkeit zu äußern.
Da mir klar ist, dass es im Falle einer Dienstunfähigkeit im schlechtesten Falle um meine persönliche Existenz gehen könnte, ziehe ich trotz der vermutlich hohen Kosten eine fachkundige Beratung durch einen spezialisierten Versicherungsberater oder -Makler mittlerweile durchaus in Betracht.
Dies umso mehr als ich feststellen musste, dass 2 Versicherungsvertreter (von denen einer für eine große ehemalige Beamtenversicherung arbeitet) eben NICHT auf die typischen Fallstricke hingewiesen haben. Im Gegenteil: Es wurde in beiden Fällen keine Bedarfsanalyse vorgenommen, sondern nur oberflächlich von "guten Konditionen" gesprochen. Die eigentlichen Versicherungsbedingungen wurden in beiden Fällen mit Verweis auf anstehende Tarifänderungen erst gar nicht besprochen und in einem Fall diesbezüglich auf das Prinzip "Vertrauen" hingewiesen.
Gibt es außer der Suchfunktion auf den Seiten des Bundesverbandes der Versicherungsberater
http://www.bvvb.de/BeraterSuche.aspx
Ihres Wissens eine weitere Möglichkeit ortsnah (Großraum Braunschweig / Wolfsburg) einen Spezialisten zu finden?
Einige, der von Ihnen hinzugefügten wichtigen Vertragsinhalte habe ich mir nochmals per Suchmaschine definieren lassen, weitgehend verstanden oder im Falle der Nachversicherungsgarantie schon zuvor an anderer Stelle entdeckt.
Die Punkte
"Regelung zur Umorganisation des Arbeitsplatzes",
"Verzicht auf Prüfung des vorher ausgeübten Berufes bei Berufswechsel- Befristung der BU-Leistung",
"Verkürzung des Prognosezeitraumes auf 6 Monate"
sowie "Verzicht auf Änderung oder Kündigung bei schuldloser Anzeigepflichtverletzung"
verstehe ich dagegen noch nicht hinreichend.
Insbesondere hinsichtlich des Prognosezeitraumes hatte ich das Thema bis jetzt dahingehend verstanden, dass man als Beamter / Beamtenanwärter darauf achten sollte eine "echte Dienstunfähigkeitsklausel" im Vertrag zu haben, sodass sich der Versicherer vorbehaltlos einer evtl. erklärten Dienstunfähigkeit des Dienstherren (die im Falle eines Feuerwehrbeamten schon bei Nichtbestehen der Atemschutzgerätetauglichkeit ausgesprochen werden kann) anschließen muss, ohne Abstellung auf eine Nachprüfung des Gesundheitszustandes innerhalb eines definierten Zeitraumes.
Nochmals vielen Dank und eine angenehme Restwoche! |
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assekuranz

Anmeldedatum: 30.08.2010 Beiträge: 41 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: Mi 22 Sep, 2010 12:45 Titel: |
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Guten Tag Raphael,
| Headshrinker hat Folgendes geschrieben: | Gibt es außer der Suchfunktion auf den Seiten des Bundesverbandes der Versicherungsberater
http://www.bvvb.de/BeraterSuche.aspx
Ihres Wissens eine weitere Möglichkeit ortsnah (Großraum Braunschweig / Wolfsburg) einen Spezialisten zu finden? |
Ich kann Ihnen www.experten.de und whofinance.de http://www.whofinance.de/berater-finden/ empfehlen. Die Suche des Bundesverbandes der Versicherungsberater zeigt nur Honorarberater an.
Unser Büro ist gerne bereit für Sie tätig zu werden, ich habe Ihnen diesbezüglich eine PN geschrieben.
Gruß _________________ Eckhard Borchardt
Versicherungsmakler, Hamburg |
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Bert11081982
Anmeldedatum: 27.02.2009 Beiträge: 65
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Verfasst am: Mi 22 Sep, 2010 15:38 Titel: |
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Nichts für Ungut,
aber wenn ich mich schon in Sachen Versicherung beraten lassen würde, würde ich mich auf jeden Fall von einem Honarberater beraten lassen, weil ich mir dann sicher bin, dass er definitiv nicht in erster Linie auf seine Provision schielt (ohne hier jemandem etwas unterstellen zu wollen. Ich bin nur 2x auf die Nase gefallen und mein Vertrauen ist da doch sehr beschädigt), sondern er in erster Linie auf meine Wünsche und Befürfnisse eingeht und von verschiedenen Anbietern das für mich persönlich beste Angebot bzw. Produkt findet.
Bei Vielem werde ich aber auch selbst aktiv und kümmere mich selbst um Versicherungen. |
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assekuranz

Anmeldedatum: 30.08.2010 Beiträge: 41 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: Mi 22 Sep, 2010 16:47 Titel: Honorarberater versus Makler: Wer berät besser? |
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| Bert11081982 hat Folgendes geschrieben: | | würde ich mich auf jeden Fall von einem Honarberater beraten lassen, weil ich mir dann sicher bin, dass er definitiv nicht in erster Linie auf seine Provision schielt (ohne hier jemandem etwas unterstellen zu wollen. Ich bin nur 2x auf die Nase gefallen und mein Vertrauen ist da doch sehr beschädigt) |
Die Unterschiede hinsichtlich der Provisionen sind - gerade in den Bereichen BU und PKV - so erheblich nicht, so dass Ihre schlechten Erfahrungen eher damit zusammenhängen dürften, dass Sie mit Maklern zu tun hatten, die nicht über die erforderliche Sachkunde verfügten.
Grundsätzlich: Beratung durch einen Honorarberater und Beratung durch einen Makler haben beide für sich genommen ihre Berechtigung. Die Beratung kann gut oder schlecht sein und das hängt von der Kompetenz und von der Sachkunde ab.
Weil das so ist, sollte auf ein "Krieg" zwischen Honorarberatern und Maklern verzichtet werden. _________________ Eckhard Borchardt
Versicherungsmakler, Hamburg |
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Merger Gast
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Verfasst am: Di 08 März, 2011 12:27 Titel: Re: Honorarberater versus Makler: Wer berät besser? |
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| assekuranz hat Folgendes geschrieben: | | Bert11081982 hat Folgendes geschrieben: | | würde ich mich auf jeden Fall von einem Honarberater beraten lassen, weil ich mir dann sicher bin, dass er definitiv nicht in erster Linie auf seine Provision schielt (ohne hier jemandem etwas unterstellen zu wollen. Ich bin nur 2x auf die Nase gefallen und mein Vertrauen ist da doch sehr beschädigt) |
Die Unterschiede hinsichtlich der Provisionen sind - gerade in den Bereichen BU und PKV - so erheblich nicht, so dass Ihre schlechten Erfahrungen eher damit zusammenhängen dürften, dass Sie mit Maklern zu tun hatten, die nicht über die erforderliche Sachkunde verfügten.
Grundsätzlich: Beratung durch einen Honorarberater und Beratung durch einen Makler haben beide für sich genommen ihre Berechtigung. Die Beratung kann gut oder schlecht sein und das hängt von der Kompetenz und von der Sachkunde ab.
Weil das so ist, sollte auf ein "Krieg" zwischen Honorarberatern und Maklern verzichtet werden. |
Es sollte hier grundsätzlich kein Krieg zwischen Versicherungsmaklern - Versicherungsvertreter - Honorarberater stattfinden.
Schwarze Schafe gibt es in jeder Gruppe!
Beste Grüße! |
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