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Der Alte
Anmeldedatum: 31.01.2011 Beiträge: 188
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Verfasst am: Mo 02 Mai, 2011 10:39 Titel: Berufsunfähigkeit - Verweisung nach befristetem Anerkenntnis |
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Verlängerung eines wirksam befristeten Anerkenntnisses / Konkrete Verweisung eines Tischlermeisters auf den Beruf des Fachverkäufers im Einzelküchenfachhandel
OLG Düsseldorf, Urteil vom 9.11.2010 - I-4 U 51/10
1. Bei einer befristeten Leistungszusage, die sich für den Versicherungsnehmer eindeutig erkennbar lediglich als Kulanzentscheidung darstellt, handelt es sich nicht um ein Anerkenntnis, das den Versicherer über den zugesagten Zeitraum hinaus mit der Folge bindet, dass er eine Leistungseinstellung nur im Wege des Nachprüfungsverfahrens erreichen kann. Dies gilt auch dann, wenn der Versicherer nach Ablauf der Frist weitere Leistungen erbringt, es sich insoweit jedoch ersichtlich lediglich um ein kulanzweises Entgegenkommen des Versicherers handelt.
2. Ein im väterlichen Betrieb tätiger angestellter Tischlermeister ist auf den Beruf des Fachverkäufers im Einzelküchenfachhandel konkret verweisbar.
Hintergrund:
Sein Berufsunfähigkeits-Versicherer zahlte ihm zunächst die vereinbarte Rente, das allerdings unter dem Vorbehalt, die abstrakte Verweisbarkeit des Klägers auf einen anderen Beruf zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen zu wollen.
In der Zwischenzeit erlernte der Kläger den Beruf eines Fachverkäufers im Einbauküchen-Fachhandel, den er auch ausübte. Das nahm der Versicherer bei der angekündigten Überprüfung zum Anlass, ihn auf diese Tätigkeit zu verweisen. |
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