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o0Pascal0o
Anmeldedatum: 18.10.2008 Beiträge: 11
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Verfasst am: Do 26 März, 2009 19:33 Titel: Berufshaftpflicht unsinnig? |
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Hallo,
ein Vermittler für eine Haftpflichtversicherung meint, dass ein Berufshaftpflichtbaustein für mich unsinnig sei: "Ihr berufliches Risiko als Erzieher trägt Ihr AG, sofern Sie sich im Ang.verhältnis befinden." Ich bin Erzieher in einer Kindertagesstätte.
Wozu gibt es denn dann die ganzen Angebote - wo Lehrer und Erzieher bzw. Kindergärtner explizit genannt sind als versicherte Personen?
Gruß
Pascal |
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David Reisner Administrator
Anmeldedatum: 18.08.2007 Beiträge: 276
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Verfasst am: Fr 27 März, 2009 10:17 Titel: |
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| Du musst immer darauf achten, welche Form der Versicherung welche Risiken abdeckt. Wenn bei einem Ausfall aus dem Angestellten-Verhältnis oder ähnliches die Kosten/Risiken/Behandlung etc voll übernommen werden, lohnt es natürlich nicht, die gleiche Leistungen zusätzlich abzusichern. |
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o0Pascal0o
Anmeldedatum: 18.10.2008 Beiträge: 11
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Verfasst am: Fr 27 März, 2009 19:40 Titel: |
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Danke. So ganz verstehe ich deinen Gedankengang nicht. Aber z.B. hier: http://www.experten-downloads.de/downloads/ASC/Basler_Haftpflicht_Tarif.pdf bekommt man ja für 10€ mehr eine Berufshaftpflicht -> dort steht: auch für Erzieher allerdings im ÖD.
Ich arbeite bei der AWO in einer Kindertagesstätte als Erzieher. Macht dann eine Berufshaftpflicht überhaupt Sinn?
vielen Dank und ein schönes Wochenende!
Pascal |
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sabine

Anmeldedatum: 16.02.2009 Beiträge: 21 Wohnort: NRW
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o0Pascal0o
Anmeldedatum: 18.10.2008 Beiträge: 11
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Verfasst am: Sa 28 März, 2009 16:46 Titel: |
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hmm.. interessant. Aber komisch ausgedrückt. Zahlt nun eine Berufshaftpflicht auch für grobe Fahrlässigkeit oder nicht?
Und gilt man bei der AWO als ÖD oder nicht? Das ist ja auch hierfür interessant: "Im Gegensatz zum Öffentlichen Dienst haften freiberuflich arbeitende Pädagogen bereits bei mittlerer Fahrlässigkeit mit ihrem persönlichen Vermögen."
Gruß
Pascal |
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sabine

Anmeldedatum: 16.02.2009 Beiträge: 21 Wohnort: NRW
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Verfasst am: Sa 28 März, 2009 20:45 Titel: |
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| meines Wissen existiert keine Versicherung, noch irgend eine Form der Absicherung, welche im Berufsleben bei grob fahrlässigem Handeln greift. |
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PatrickSaar
Anmeldedatum: 06.02.2009 Beiträge: 30
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Verfasst am: So 29 März, 2009 17:14 Titel: |
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Haftpflicht und Fahrlässigkeit gehen doch Hand in Hand. Da das alles-oder-nichts-Prinzip weggefallen ist, erhält man natürlich heute auch bei grober Fahrlässigkeit Leistungen, aber vielleicht nicht im vollen Umfang. _________________ Saar-Versicherung.de |
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Susannchen
Anmeldedatum: 25.03.2009 Beiträge: 35
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Verfasst am: Mi 01 Apr, 2009 12:09 Titel: |
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| Es kommt auch sehr darauf an wie etwas formuliert wird. Besonders Noname versicherer machen da Tricksereien, die großen aber auch. leider weiß ich das aus eigener Erfahrung. |
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