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o0Pascal0o
Anmeldedatum: 18.10.2008 Beiträge: 11
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Verfasst am: Do 26 März, 2009 20:33 Titel: Berufshaftpflicht unsinnig? |
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Hallo,
ein Vermittler für eine Haftpflichtversicherung meint, dass ein Berufshaftpflichtbaustein für mich unsinnig sei: "Ihr berufliches Risiko als Erzieher trägt Ihr AG, sofern Sie sich im Ang.verhältnis befinden." Ich bin Erzieher in einer Kindertagesstätte.
Wozu gibt es denn dann die ganzen Angebote - wo Lehrer und Erzieher bzw. Kindergärtner explizit genannt sind als versicherte Personen?
Gruß
Pascal |
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David Reisner Administrator
Anmeldedatum: 18.08.2007 Beiträge: 277
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Verfasst am: Fr 27 März, 2009 11:17 Titel: |
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| Du musst immer darauf achten, welche Form der Versicherung welche Risiken abdeckt. Wenn bei einem Ausfall aus dem Angestellten-Verhältnis oder ähnliches die Kosten/Risiken/Behandlung etc voll übernommen werden, lohnt es natürlich nicht, die gleiche Leistungen zusätzlich abzusichern. |
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o0Pascal0o
Anmeldedatum: 18.10.2008 Beiträge: 11
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Verfasst am: Fr 27 März, 2009 20:40 Titel: |
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Danke. So ganz verstehe ich deinen Gedankengang nicht. Aber z.B. hier: http://www.experten-downloads.de/downloads/ASC/Basler_Haftpflicht_Tarif.pdf bekommt man ja für 10€ mehr eine Berufshaftpflicht -> dort steht: auch für Erzieher allerdings im ÖD.
Ich arbeite bei der AWO in einer Kindertagesstätte als Erzieher. Macht dann eine Berufshaftpflicht überhaupt Sinn?
vielen Dank und ein schönes Wochenende!
Pascal |
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sabine

Anmeldedatum: 16.02.2009 Beiträge: 21 Wohnort: NRW
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o0Pascal0o
Anmeldedatum: 18.10.2008 Beiträge: 11
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Verfasst am: Sa 28 März, 2009 17:46 Titel: |
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hmm.. interessant. Aber komisch ausgedrückt. Zahlt nun eine Berufshaftpflicht auch für grobe Fahrlässigkeit oder nicht?
Und gilt man bei der AWO als ÖD oder nicht? Das ist ja auch hierfür interessant: "Im Gegensatz zum Öffentlichen Dienst haften freiberuflich arbeitende Pädagogen bereits bei mittlerer Fahrlässigkeit mit ihrem persönlichen Vermögen."
Gruß
Pascal |
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sabine

Anmeldedatum: 16.02.2009 Beiträge: 21 Wohnort: NRW
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Verfasst am: Sa 28 März, 2009 21:45 Titel: |
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| meines Wissen existiert keine Versicherung, noch irgend eine Form der Absicherung, welche im Berufsleben bei grob fahrlässigem Handeln greift. |
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PatrickSaar
Anmeldedatum: 06.02.2009 Beiträge: 29
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Verfasst am: So 29 März, 2009 18:14 Titel: |
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Haftpflicht und Fahrlässigkeit gehen doch Hand in Hand. Da das alles-oder-nichts-Prinzip weggefallen ist, erhält man natürlich heute auch bei grober Fahrlässigkeit Leistungen, aber vielleicht nicht im vollen Umfang. _________________ Saar-Versicherung.de |
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Susannchen
Anmeldedatum: 25.03.2009 Beiträge: 32
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Verfasst am: Mi 01 Apr, 2009 13:09 Titel: |
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| Es kommt auch sehr darauf an wie etwas formuliert wird. Besonders Noname versicherer machen da Tricksereien, die großen aber auch. leider weiß ich das aus eigener Erfahrung. |
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berndwarn
Anmeldedatum: 14.08.2010 Beiträge: 5
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Verfasst am: Sa 14 Aug, 2010 19:29 Titel: |
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"meines Wissen existiert keine Versicherung, noch irgend eine Form der Absicherung, welche im Berufsleben bei grob fahrlässigem Handeln greift."
Blödsinn im Thema Haftpflichtversicherung.
Eine Haftpflichtversicherung deckt mögliche Schadenersatzansprüche von Dritten, fahrlässig, grob fahrlässig, alles egal. Nur bei Vorsatz wird nicht geleistet.
"Haftpflicht und Fahrlässigkeit gehen doch Hand in Hand. Da das alles-oder-nichts-Prinzip weggefallen ist, erhält man natürlich heute auch bei grober Fahrlässigkeit Leistungen, aber vielleicht nicht im vollen Umfang."
Auch Blödsinn, wie schon oben beschrieben, das neue VVG hat diesbezüglich keine Auswirkung in der Haftpflicht sondern nur in Sachversicherung (z.B. Hausratversicherung) wo es bei grober Fahrlässigkeit eine Quotelung bei der Schadenersatzpflicht kommen kann. |
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