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Berufshaftpflicht unsinnig?

 
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o0Pascal0o



Anmeldedatum: 18.10.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: Do 26 März, 2009 19:33    Titel: Berufshaftpflicht unsinnig?

Hallo,

ein Vermittler für eine Haftpflichtversicherung meint, dass ein Berufshaftpflichtbaustein für mich unsinnig sei: "Ihr berufliches Risiko als Erzieher trägt Ihr AG, sofern Sie sich im Ang.verhältnis befinden." Ich bin Erzieher in einer Kindertagesstätte.

Wozu gibt es denn dann die ganzen Angebote - wo Lehrer und Erzieher bzw. Kindergärtner explizit genannt sind als versicherte Personen?

Gruß

Pascal
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David Reisner
Administrator


Anmeldedatum: 18.08.2007
Beiträge: 276

BeitragVerfasst am: Fr 27 März, 2009 10:17    Titel:

Du musst immer darauf achten, welche Form der Versicherung welche Risiken abdeckt. Wenn bei einem Ausfall aus dem Angestellten-Verhältnis oder ähnliches die Kosten/Risiken/Behandlung etc voll übernommen werden, lohnt es natürlich nicht, die gleiche Leistungen zusätzlich abzusichern.
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o0Pascal0o



Anmeldedatum: 18.10.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: Fr 27 März, 2009 19:40    Titel:

Danke. So ganz verstehe ich deinen Gedankengang nicht. Aber z.B. hier: http://www.experten-downloads.de/downloads/ASC/Basler_Haftpflicht_Tarif.pdf bekommt man ja für 10€ mehr eine Berufshaftpflicht -> dort steht: auch für Erzieher allerdings im ÖD.

Ich arbeite bei der AWO in einer Kindertagesstätte als Erzieher. Macht dann eine Berufshaftpflicht überhaupt Sinn?

vielen Dank und ein schönes Wochenende!

Pascal
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sabine



Anmeldedatum: 16.02.2009
Beiträge: 21
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: Sa 28 März, 2009 13:11    Titel:

http://www.finanzservice-online.de/xist4c/web/berufshaftpflichtversicherung-freiberufler-lehrer-erzieher_id_9202_.htm
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o0Pascal0o



Anmeldedatum: 18.10.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: Sa 28 März, 2009 16:46    Titel:

hmm.. interessant. Aber komisch ausgedrückt. Zahlt nun eine Berufshaftpflicht auch für grobe Fahrlässigkeit oder nicht?

Und gilt man bei der AWO als ÖD oder nicht? Das ist ja auch hierfür interessant: "Im Gegensatz zum Öffentlichen Dienst haften freiberuflich arbeitende Pädagogen bereits bei mittlerer Fahrlässigkeit mit ihrem persönlichen Vermögen."

Gruß

Pascal
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sabine



Anmeldedatum: 16.02.2009
Beiträge: 21
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: Sa 28 März, 2009 20:45    Titel:

meines Wissen existiert keine Versicherung, noch irgend eine Form der Absicherung, welche im Berufsleben bei grob fahrlässigem Handeln greift.
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PatrickSaar



Anmeldedatum: 06.02.2009
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: So 29 März, 2009 17:14    Titel:

Haftpflicht und Fahrlässigkeit gehen doch Hand in Hand. Da das alles-oder-nichts-Prinzip weggefallen ist, erhält man natürlich heute auch bei grober Fahrlässigkeit Leistungen, aber vielleicht nicht im vollen Umfang.
_________________
Saar-Versicherung.de
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Susannchen



Anmeldedatum: 25.03.2009
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: Mi 01 Apr, 2009 12:09    Titel:

Es kommt auch sehr darauf an wie etwas formuliert wird. Besonders Noname versicherer machen da Tricksereien, die großen aber auch. leider weiß ich das aus eigener Erfahrung.
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