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Bekannter beschädigt anderes Auto

 
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vsf17



Anmeldedatum: 07.09.2010
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Di 07 Sep, 2010 14:24    Titel: Bekannter beschädigt anderes Auto

Hallo,
ich habe eine etwas komplizierte Frage und hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
Folgender Fall:

Wir waren im Dänemark Urlaub. Wir waren mehrere Leute somit waren wir mit 2 Autos unterwegs. Wir haben einen kleinen Ausflug gemacht bei dem wir mit einer Fähre fahren musste. Auf dieser haben wir ganz eng nebeneinander geparkt.
Als einer meiner Freunde ausgestiegen ist hat er natürlich das andere Auto getroffen.
Es war nur ein bisschen Lack von meinem Auto an dem Anderen zu sehen kein Kratzer, Beule etc.
Die Fahrzeughalterin haben wir darauf aufmerksam gemacht und die hat den Lack dann einfach weggewischt.

Nachdem wir schon wieder zu Hause waren (ca. nach 2 Wochen) meldete sich die Fahrzeughalterin bei meinem Freund, dass nun doch ein kleiner Kratzer da sei.
Das meldete mein Freund seiner Haftpflichtversicherung, dabei gab er aber an, dass er mit der Tür gegen das Auto gekommen ist, da auch Lack zu sehen war, aber kein Kratzer. Daraufhin lehnte die Versicherung den Schaden ab, da nicht erwiesen sei, dass mein Freund den Schaden verursacht hat.
Jetzt ist die Fahrzeughalterin an mich heran getreten und sagt, dass dann meine Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen müsse, da der Schaden mit meinem Auto verursacht wurde.
Muss meine Versicherung denn wirklich für den Schaden aufkommen?
Ich habe den Schaden ja gar nicht verursacht.
Für Hilfe wäre ich dankbar...
Schönen Gruß
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assekuranz



Anmeldedatum: 30.08.2010
Beiträge: 41
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Di 07 Sep, 2010 15:13    Titel:

Grundsätzlich ist es richtig, dass die Geschädigte auch Sie als Fahrzeughalterin in Anspruch nimmt. Gemäß § 7 Straßenverkehrsgesetz haftet nicht nur der Fahrer für die von ihm verursachten Schäden, sondern auch der Halter des Fahrzeugs und zwar auch dann, wenn den Fahrzeughalter kein eigenes Verschulden trifft.
Deshalb gilt in der Kfz-Haftpflichtversicherung der Fahrer des Fahrzeugs als mitversicherte Person. Schäden, die der Fahrer verursacht werden also durch die Versicherung reguliert.
In Ihrem Fall stellt sich jedoch die Frage, ob sich nicht auch Ihre Kfz-Versicherung auf den Standpunkt stellen wird, dass der Schadensersatzanspruch unbegründet ist, da sich nicht nachweisen läßt, das der Fahrer (oder Sie) den Schaden verursacht hat. Melden Sie den Schaden doch einfach mal Ihrer Versicherung, diese wird den Fall dann prüfen. Wenn die Beweissituation schwierig ist, ist das letztlich ein Problem, mit dem sich die Geschädigte auseinanderzusetzen hat, denn diese trägt die Beweislast, wenn sie sich eines Anspruchs berühmt. Nicht Sie (oder die Versicherung) muss beweisen, dass ein Anspruch nicht besteht.
_________________
Eckhard Borchardt
Versicherungsmakler, Hamburg
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vsf17



Anmeldedatum: 07.09.2010
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Di 07 Sep, 2010 16:39    Titel:

2 Dinge...

1. Der der den Schaden verursacht hat war nicht der Fahrer sondern Beifahrer (zählt das anders?)

2. Greift das StVG denn auch im Ausland? (Der Vorfall ist ja in Dänemark passiert)
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Bert11081982



Anmeldedatum: 27.02.2009
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: Mi 08 Sep, 2010 10:00    Titel:

Ich hätt da ne kleine Frage dazu:

wenn es wirklich nur ein kleiner bzw. minimaler Kratzer ist, wäre es nicht vielleicht sogar besser, die Reparatur aus eigener Tasche zu zahlen wegen der SF-Klasse? Denn ein gemeldeter Schaden bedeutet i.d.R. eine Rückstufung...

Vielleicht ist das eine Überlegung wert.

Und soweit ich weiß, gilt die Kfz-Haftpflicht für einen gewissen Zeitraum auch im Ausland. Aber dazu steht Genaueres in deinen Versicherungsunterlagen.

Viele Grüße
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vsf17



Anmeldedatum: 07.09.2010
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Fr 10 Sep, 2010 07:05    Titel:

Problem ist,
1. dass ich nicht einsehe den Schaden zu zahlen,
2. dass angeblich die ganze Tür getauscht werden muss und das über 2000 € kosten soll
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Bert11081982



Anmeldedatum: 27.02.2009
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: Fr 10 Sep, 2010 11:17    Titel:

setz dich mit deiner Kfz-Haftpflicht in Verbindung und schildere dort den Fall. Evtl hast du ja ein Foto des Schadens, dass du mit einreichen kannst...

Weil... wegen eines Kratzers tauscht man keine Tür... Die wird i.d.R. "kosmetisch" bearbeitet und sieht dann aus wie davor...

Viel Glück.
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Rainer



Anmeldedatum: 10.09.2010
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: Do 30 Sep, 2010 13:44    Titel:

Als deutscher ist man in der Hinsicht auch sehr verwöhnt. Wer einmal ein wenig durch die Welt gekurvt ist, und nicht nur am Strand von Cuba gelegen hat, weiß, dass in vielen Ländern Schrammen Beulen ganz einfach hingenommen werden. Das ist da ganz normal, dass das eben mal passiert.
Die haben dann aber auch meist keine KFZ Versicherung. Very Happy
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