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Brettli
Anmeldedatum: 16.09.2009 Beiträge: 3
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Brettli
Anmeldedatum: 16.09.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: Do 17 Sep, 2009 19:39 Titel: |
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Kann mir da keiner von euch helfen bin wirklich ziemlich hilflos was das zeug an geht ???
gruß michael |
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Hans09
Anmeldedatum: 07.12.2009 Beiträge: 10 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: Mo 07 Dez, 2009 08:52 Titel: |
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Hallo Brettli,
bin bei der suche nach Info zu Strategie No.1 der A&M bei Google über dieses Forum gestolpert.
Hast Du nähere Infos wie zB. Verbraucherinformationen und/oder die Produktinformationen erhalten? Sind in der Regel so ca. 50 Seiten! Kann auch auf einem anderen Speichermedioum wie CD oder Stick sein.
Leider gibt die Gesellschaft Ihre Kennzahlen zu diesem und anderen Produkten nicht an unabhänige Bewerdungsinstitute wie Franke und Bornberg, Morgen & Morgen usw. weiter. So ist eine neutrale und serioser Vergleich mit anderen Gesellschaften nicht möglich.
Nun hier mal eine kleine Erläuterung zu deinem Thema
Die Direktversicherung Erklärung:
Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab und übernimmt die Beitragszahlung. Ebenso kann der Arbeitnehmer im Rahmen der Entgeltumwandlung - seit dem 01.01.2002 besteht ein Anspruch auf Entgeltumwandlung - die Beiträge finanzieren.
Das Bezugsrecht auf die Versicherungsleistung muss dem Arbeitnehmer und seinen Hinterbliebenen zustehen. Sie haben damit einen eigenen Rechtsanspruch auf die Versicherungsleistung. Im Versorgungsfall zahlt der Versicherer dann die Leistung aus der Versicherung direkt an den Arbeitnehmer oder im Fall des Todes an die Hinterbliebenen aus.
Die Versorgungsansprüche des Arbeitnehmers sind im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers gesichert, da die Lebensversicherungsunternehmen der Versicherungsaufsicht unterliegen und ihre Liquidität sicherstellen müssen. Bei einer Versorgungszusage über die Direktversicherung muss ein Arbeitgeber keine Beiträge an den Pensionssicherungsverein leisten.
Förderung:
Die Beiträge zu einer Direktversicherung können sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer geleistet werden.
Der Arbeitnehmer kann die Beiträge zu der Direktversicherung aus seinem Bruttoeinkommen im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei umwandeln. Das sind im Jahr 2007 bis zu vier Prozent der BBG der gesetzlichen Rentenversicherung, also bis zu 2.520 Euro jährlich beziehungsweise 210 Euro monatlich.
Das neue Alterseinkünftegesetz (AEG) ermöglicht eine weitere Einlage in die Direktversicherung: seit 01.01.2005 können zusätzlich 1.800 Euro steuerfrei eingebracht werden, sofern der Arbeitgeber die Versorgungszusage nach dem 31.12.2004 erteilt hat.
Die Steuerfreiheit der Beiträge gilt nur dann, wenn die Altersleistung grundsätzlich als lebenslange Rente ausbezahlt wird. Es dürfen jedoch bis zu 30 Prozent des zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals einmalig steuerfrei ausbezahlt werden.
Die Beiträge für die Direktversicherung unterliegen in Höhe der steuerfreien Beträge nicht der Sozialabgabenpflicht:
Werden die Beiträge vom Arbeitnehmer im Rahmen der Entgeltumwandlung aufgebracht, so sind die umgewandelten Gehaltsteile bis zu einer Höhe von vier Prozent der BBG sozialversicherungsfrei. Für den Aufstockungsbetrag in Höhe von 1.800 Euro sind jedoch in vollem Umfang Sozialabgaben zu zahlen.
Werden die Beiträge vom Arbeitgeber finanziert, so sind diese sozialabgabenfrei bis zu vier Prozent der aktuellen BBG.
Die Leistungen aus der Direktversicherung unterliegen im Versorgungsfall der vollen Steuerpflicht und sind mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.
Für bis Ende 2004 abgeschlossene Direktversicherungen bleibt es bei den bisher geltenden Regelungen, nämlich Pauschalbesteuerung nach für Beiträge bis zu einem Betrag von 1.752 Euro jährlich. Die Renten werden aus diesen Direktversicherungen mit dem Ertragsanteil nach versteuert.
Zu beachten ist, dass sämtliche Leistungen der betrieblichen Altersversorgung der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterliegen.
Bei Direktversicherungen ist auch eine Riester-Förderung in Form von Zulagen und Sonderausgabenabzug möglich.
Vorteile im Überblick:
Mit einer Direktversicherung kann der Arbeitgeber den Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung erfüllen.
Direktversicherungen haben keine Auswirkungen auf die Bilanz.
keine Beitragspflicht im Pensionssicherungsverein
keine zusätzlichen Verwaltungskosten
bei Entgeltumwandlung: Ersparnis der Sozialabgaben bis Ende 2008
bei rein arbeitgeberfinanzierter Versorgung: unbefristete Ersparnis der Sozialabgaben in Höhe der steuerfreien Beträge
kein Finanzierungsrisiko für den Arbeitgeber, da sich die Ansprüche des Arbeitnehmers direkt gegen die Versicherung richten
Motivation der Mitarbeiter durch wichtige Zusatzleistungen
hohe Sicherheit durch staatliche Versicherungsaufsicht
Für wen geeignet?
Die Direktversicherung ist vor allem für kleine und mittlere Unternehmen geeignet, da der Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber sehr gering ist und er kein finanzielles Risiko trägt. Der Arbeitnehmer erhält die Leistungen aus der Direktversicherung als Bezugsberechtigter direkt, nämlich die garantierten Leistungen zuzüglich der erwirtschafteten Überschüsse.
Noch Fragen??
Bitte beachte auch noch diese Punkte:
Was muss ich als Arbeitnehmer machen, wenn ich das Unternehmen verlasse beziehungsweise was muss ich als Arbeitgeber machen, wenn ein Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt?
Zunächst ist zu prüfen, ob eine unverfallbare Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung besteht. Dies ist im Allgemeinen der Fall, wenn die Zusage auf betriebliche Versorgung fünf Jahre bestanden hat und der Arbeitnehmer das 30. Lebensjahr vollendet hat (§ 1b Abs. 1 BetrAVG). Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung aus Entgeltumwandlung ist sofort unverfallbar (§ 1b Abs. 5 BetrAVG).
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer mitteilen, wie hoch sein unverfallbarer Anspruch auf Altersversorgung ist (§ 4a BetrAVG). Zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber muss geregelt werden, was mit der betrieblichen Altersversorgung geschehen soll. Möchte der Arbeitnehmer die Altersversorgung auf den neuen Arbeitgeber übertragen (§ 4 BetrAVG)? Möchte er einen Vertrag eventuell privat weiterführen (§ 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG)? Nicht vergessen werden darf, der Versorgungseinrichtung den Dienstaustritt zu melden und mitzuteilen, was mit dem Vertrag geschehen soll.
Was passiert, wenn das Versorgungsunternehmen die prognostizierte Leistung nicht erreicht?
Dies hängt von der Zusage auf betriebliche Altersversorgung des Arbeitgebers ab. Wenn zum Beispiel eine Direktversicherung abgeschlossen wurde, die bei Vertragsabschluss als unverbindliche Gesamtrente, also inklusive prognostizierter Überschussbeteiligung, 500 Euro in Aussicht stellt und der Arbeitgeber sagt dem Arbeitnehmer eben diese 500 Euro monatliche Gesamtrente zu, muss er eine später auftretende Lücke, zum Beispiel wenn aus dem Vertrag nur 480 Euro Gesamtrente geleistet werden können, schließen.
Hat er seine Zusage jedoch nur auf die Garantierente beschränkt mit dem Hinweis, dass auch die erwirtschafteten Überschüsse dem Arbeitnehmer zugute kommen werden, dann muss sich der Arbeitnehmer mit der entsprechend fällig werdenden Rente zufrieden geben, ob die Überschüsse nun etwas höher oder etwas niedriger sind als ursprünglich prognostiziert. Falls das Lebensversicherungsunternehmen selbst die Garantierente nicht leisten können würde (was äußerst unwahrscheinlich ist), wäre der Arbeitgeber jedoch in der Pflicht, die Lücke bis zu dieser Garantierente zu schließen, § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG.
Kurzes persönliche Anmerkung:
Drum prüfet wer sich "ewig" bindet. Soll heisen !
Vergleiche das Produkt auch noch mit anderen Anbietern.
Prüfe ob DU den vollen Betrag in die BAV investieren willst, oder lieber noch eine Private Rente nach Schicht 3 Model deiner Altersvorsorge hinzufügen willst.
Die BAV ist ein Vertrag mit nachgelagerter Besteuerung das so viel heist wie: Du kannst in der Ansparzeit die Beiträge Steuerlich geldent machen,da Sie von deinem Bruttoeinkommen finanziert wird. Musst Sie aber im gegenzug ab Rentenbezug mit deinem dann gültigen Steuersatz versteuern.
Hast Du noch weitere Fragen???
Dann schreibe mir.
Mit freundlichen Grüssen
Hans _________________ „Alle Menschen sind klug, die einen vorher, die anderen nachher.“
Voltaire |
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Brettli
Anmeldedatum: 16.09.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: Mo 07 Dez, 2009 19:29 Titel: |
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Hallo Hans
Vielen dank für deinen wunderbaren Text hast dir wirklich verdammt viel Mühe gegeben bin auch wunderbar mit klar gekommen, Alles in allem hört sich ja das relativ gut an auser das ich es jetzt steuerlich geltend machen kann und dafür später mit meinem steuersatz zahlen muss.
Oder sehe ich das falsch ??
Jetzt meine frage an dich was würdest du machen würdest du sowas abschliesen oder würdest du das aufteilen so wie du geschrieben hast ???
Oder was findest du gut und könntest mit empfehlen ??
Freundliche Grüße
Michael Nöth
hier mal meine email adresse
Brett_Wier@t-online.de
kannst mir auch direkt schreiben wenn du möchtest.
VIelen vielen Dank schon mal bin wirklich sehr erfreut über deine Hilfe |
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Hans09
Anmeldedatum: 07.12.2009 Beiträge: 10 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: Di 08 Dez, 2009 08:34 Titel: |
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Guten Morgen Brettli,
deine Antwort habe ich gelesen. Werde Dir eine Email schicken.
Denn das Thema Altersvorsorge ist ein Langfristiges vorhaben.
Es gibt keine (eine) Rente fürs Leben. Fürs Alter Vorsorgen heist immer seine Rücklagen zu streuen und sich die Disziplin anzueicknen diese Produkte bis zu seinem persönlichen Rentenbeginn durchzuhalten.
Und ich sage es aus beruflicher Erfahrung, es scheidert zumeist an der Disziplin.
Dann gibt es auch noch persönliche und Berufliche Gründe, wie zum Beispiel Arbeitslosigkeit und Hartz IV. Auch dies muss mit bedacht sein. Denn gerade als Angesteller im Handwerk ist es eher unwahrscheinlich, das Du deinen Beruf bis zum Rentenalter (67 Jahre) unverändert ausübst.
Wie geschrieben es ist KEIN leichtes aber dennoch ein enorm wichtiges Thema. Mit dem sich jeder so früh wie möglich befassen sollte.
Um hier keine Disskusion anzufachen was Du persönlich für Dich entscheiden solltest, habe ich Dir eine Email geschickt.
Beantworte in diese Email kurz meine Frage.
Bis dahin freundliche Grüße Hans _________________ „Alle Menschen sind klug, die einen vorher, die anderen nachher.“
Voltaire |
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