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Bauwesenversicherung

 
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David Reisner
Administrator


Anmeldedatum: 18.08.2007
Beiträge: 267

BeitragVerfasst am: Do 27 Sep, 2007 09:23    Titel: Bauwesenversicherung

Die Bauwesenversicherung ist auch unter dem Begriffen Bauleistungs, oder Vollkaskoversicherung für den Hausbesitzer, bekannt.
Durch eine Bauwesenversicherung kann man sich gegen finanzielle Folgen während der Bauphase, absichern. Dabei ist es unerheblich ob der Schadensverursacher der Versicherungsnehmer, beteiligte Firmen oder Personen, höherer Gewalt oder anonymen Dritten, verursacht worden ist.

Eine Grundlage der Bauwesenversicherung ist die VOB (Verdiengungsordnung für Bauleistung), die nach der allgemeinen Bauverordnung, eine Gefahrenteilung, zwischen Bauherr und Bauhandwerkern, vorsieht. Daraus ergibt sich das Schäden durch höhere Gewalt, schon vor der ersten Bauabnahme, zu Lasten des Bauherren gehen.

Schäden können ihren Ursprung haben in;
- Glasbruch und Schäden an der Verglasung bis zur Fertigstellung des
Gebäudes
- Diebstahl der mit dem Gebäude fest verbundenen Teile
- Aggressives Grundwasser
- Undichtigkeit und Wasserdurchlässigkeit
- Außergewöhnliches Hochwasser
- Schäden an Fertigteilen, die auf der Baustelle oder Lagerplatz gelagert
sind.

Brand, Explosion und Blitzschlagschäden, können in die Versicherung mit eingeschlossen werden.

In der Bauwesenversicherung nicht versichert sind Leistungsmängel, Diebstahl oder von lagernder Materialien, sowie Schäden durch falsche auch nicht den Witterungsbedingungen, angepassten Lagerung.
Im Schadensfall ersetzt die Versicherung alle Kosten, die verursacht werden um den Zustand vor dem Schadensereignis wieder herzustellen. Abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung
Die Versicherungsdauer ist auf maximal zwei Jahre begrenzt. Die Beitragshöhe richtet sich nach den Kosten aller Bauleistungen und der Selbstbeteiligung bei Schäden.
Die Kosten für die Bauwesenversicherung können in eine Ausschreibung mit einbezogen werden, sowie beim Finanzamt als Werbungskosten in vollem Umfang eingesetzt werden.
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