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Bis Mai 2002 existierte das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) als eigenständige Behörde. Inzwischen gehört der Arbeitsbereich mit zur Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin). Gegründet wurde das BAV bereits 1901. Sie galt jeher als Verbraucherschutzbehörde, da sie sich unter anderem mit Beschwerden von Versicherungskunden auseinandersetzte.