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Der Begriff Bruchteilversicherung ist ein wenig irreführend. Es handelt sich dabei nicht um eine Form der Versicherung, die für Bruchschäden aufkommt. Sie gehört vielmehr in den Bereich der Sturm-, Einbruchdiebstahl-, Sturm-, Elementarschaden- und Leitungswasserversicherung. Der Kunde versichert in dem Fall nur einen Bruchteil des Vollwertes, in der Regel zwischen fünf und 25 Prozent. Entsprechend wird bei einem Schaden auch nur der vereinbarte Prozentsatz erstattet.