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Die Betriebliche Altersvorsorge ist eine Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Recht auf die betriebliche Altersvorsorge, zu denen die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung zählt, besteht in der Bundesrepublik seit dem 1. Januar 2002. Geregelt wird die Altersvorsorge durch den Arbeitgeber über betriebliche Vereinbarungen. In ihnen ist festgehalten, wie dieser zusätzliche Baustein für das Alter finanziert wird, beispielsweise als freiwillige Sozialleistung.