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Der Versicherungsschutz beginnt in der Regel mit dem Termin, der im Versicherungsschein genannt wird. Teilweise werden auch Wartezeiten vereinbart, ehe der Versicherungsschutz wirksam wird. Das ist zum Beispiel bei der Rechtsschutzversicherung der Fall. Der Beginn des Versicherungsschutzes wird auch als materieller Versicherungsbeginn bezeichnet Das heißt: Die Versicherung ist von da ab verpflichtet, im Schadensfall Leistungen zu erbringen.