Achtung: Dieses Forum und seine Mitglieder geben nur ihre
eigene Erfahrung wieder. Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte
an einen Rechtsanwalt!
Mit der Bauleistungsversicherung - 1934 als Bauwesenversicherung aus der Taufe gehoben - können sich Bauunternehmer vor unvorhersehbaren Risiken schützen. Als solches gilt beispielsweise Hochwasser. Über die Bauleistungs- oder Bauwesenversicherung sind zudem Materialfehler, Vandalismus und Probleme mit dem Bauuntergrund abgesichert. Es handelt sich hierbei um eine kurzfristige Versicherung, für die ein Einmalbetrag gezahlt wird.