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SvenHH
Anmeldedatum: 27.10.2008 Beiträge: 2
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Verfasst am: Mo 27 Okt, 2008 16:14 Titel: Auto an- und abmelden vs. Versicherung |
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Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ich bin bei Versicherung X und habe alle Beiträge bis Ende des Jahres bezahlt. Nun habe ich mir ein neues Auto gekauft und von meiner Versicherung eine Deckungskarte für die Anmeldung erhalten. Ich war auf dem Verkehrsamt, habe den alten Wagen vorläufig stilllegen lassen und den neuen angemeldet.
Von meiner Versicherung habe ich zusammen mit der Deckungskarte auch einen neuen Vertrag zugeschickt bekommen, diesen aber noch nicht ausgefüllt und auch noch nicht zurückgeschickt.
Ich möchte nun die versicherung wechseln und weiß nicht was ich genau tun muß.
Die alte noch kündigen?
Die neue kündigen, obwohl es noch keinen Vertrag gibt, nur die Deckungskarte für die Anmeldung?
Kann mir jemand sagen was ich genau tun muß?
Das wäre seht nett!!!! |
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David Reisner Administrator
Anmeldedatum: 18.08.2007 Beiträge: 277
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Verfasst am: Do 30 Okt, 2008 11:59 Titel: |
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Guten Abend!
Das mit dem KFZ Versicherung-Wechsel ist eigentlich einfacher, als es aussieht.
1.) Neue Versicherung abschließen bzw. bestätigen lassen. Wenn nicht die neue Versicherung bei der Kündigung der alten hilft (gibt oft auch online Vordrucke/Formulare), dann
2.) Per Einschreiben Kündigung an die KFZ-Versicherung schicken (Stichtag beachten!)
Weitere Informationen zum KFZ Versicherung Wechsel/Kündigung gibt es meist auch direkt auf den Online-Seiten der KFZ-Versicherer bzw. gibt es dort manchmal auch eine Hotline für Nachfragen. |
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SvenHH
Anmeldedatum: 27.10.2008 Beiträge: 2
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Verfasst am: Fr 31 Okt, 2008 10:27 Titel: |
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Vielen Dank für die Antwort!
Habe meine Frage wohl falsch formuliert. Ich versuche es nochmal
Ist durch die Deckungskarte für das neue Auto bereits ein Vertrag zustande gekommen? Ich habe wie gesagt bislang lediglich die Deckungskarte, einen neuen Vertrag für das neue Auto habe ich noch nicht abgeschlossen |
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Versicherungsprofi
Anmeldedatum: 19.03.2009 Beiträge: 4
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Verfasst am: Do 19 März, 2009 23:47 Titel: |
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Über die Doppelkarte kommt nur ein "vorläufiger Versicherungschutz" für die Zulassung des Fahrzeuges zustande. Ohne Unterschrift bestehen noch keinerlei rechtliche Bindungen. Dennoch steht selbstverständlich dem Versicherer für die Zeit, in der dieser "vorläufige Versicherungschutz" bestand auch die Tarifprämie zu. Du könntest also theoretisch alle drei Tage eine andere Versicherungsbetsätigungskarte bei der Zulassungssstelle abgeben. Jeder Versicherer hätte Anspruch auf die Prämie für drei Tage.
Eine rechtliche Bindung entsteht erst mit der Unterschrift eines Antrages, der durch die Gesellschaft angenommen wurde und policiert wird. |
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