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Auswirkungen des Gesundheitsfonds, Wegfall d. Kinderabzuges

 
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Monz



Anmeldedatum: 15.04.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Mi 15 Apr, 2009 16:46    Titel: Auswirkungen des Gesundheitsfonds, Wegfall d. Kinderabzuges

Als Beamter entrichte ich neben meinen eigenen Beiträgen zur PKV die Beiträge zur GKV für meine Ehefrau und beiden Stiefkinder (freiwillig und familen-versichert).

Mit der Änderung des § 240 SGB V durch Artikel 2 Nr. 29a1 des GKV-WSG zum 01.01.2009 wurde die Regelungsbefugnis zur Beitragsbemessung für freiwillige Mitglieder, die bislang den einzelnen Krankenkassen im Rahmen ihrer Satzungsautonomie zustand, dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) übertragen. Dieser hat in seinen "Einheitlichen Grundsätzen zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder..." vom 27.10.2008 umfangreiche Änderungen in Kraft gesetzt.

Unter anderem kommt ein Absetzungsbetrag für Kinder, die in der Familienversicherung des Mitglieds mitversichert sind, nicht mehr in Betracht. Die GKV meiner Ehefrau hat uns mit Schreiben vom 08.04.2009 über die neu berechneten Beitragssätze informiert.

Im einzelnen bedeutet dies für unsere Familie konkret und rückwirkend zum 01.01.2009:
a. Der Wegfall des Kinderabsetzungsbetrages führt zur Erhöhung des GKV-Beitrages von 103,70 (in 2008) auf 254,36 Euro (in 2009), das entspricht einer Steigerung von 145%.
b. Der Wegfall des Kinderabsetzungsbetrages führt zur Erhöhung des Pflegeversicherungs-Beitrages von 17,14 auf 33,29 Euro, das entspricht einer Steigerung von 94%


Angesichts dieser extremen monatlichen Mehrbelastung stellt sich mir die Frage ob hier nicht eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Familien (mit ansonsten gleicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit) besteht und ob diese Entwicklung für die Betroffenen aus dem Kreis der sog. Selbstzahler (freiwillig Versicherte) seitens des Gesetzgebers gewollt ist, bzw. war?

Weiterhin empfinde ich es als eine unangemessene Ungleichbehandlung, dass meine eigenen Aufwendungen zur Gesundheitsvorsorge in keinster Weise bei der Berechnung des beitragspflichtigen Einkommens Berücksichtigung finden.

Wer kann mir Wege aufzeigen, die derzeitigen finanziellen Belastungen für das Familieneinkommen im Bereich der Gesundheitsvorsorge / -versicherung zu verringern? (Wechsel zur PKV?, Arbeitssuchend melden?, Mini-Job aufnehmen?, Verfassungsklage anstrengen?))

Monz
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insurer



Anmeldedatum: 23.04.2009
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: Fr 01 Mai, 2009 00:32    Titel:

und jetzt heißt es bald noch Praxisgebühren zahlen.

Hartes los für alle Beamten, aber schließlich soll das solidarische Sozialsystem auch von den meist gesunden Beamten mitgestützt werden.
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