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moui
Anmeldedatum: 04.04.2011 Beiträge: 1
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Verfasst am: Mo 04 Apr, 2011 14:09 Titel: Außerordentliche Kündigung einer BUZ |
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Hallo,
ich habe 2006 eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Aachen Münchener abgeschlossen. Es handelt sich um eine Rentenversicherung in Kombination mit einer BUZ. Ich habe damals die Gesundheitsfragen nicht korrekt beantwortet. Ich habe kurz vor der Vertragsunterzeichnung einen Psychologen konsultiert, daraus hat sich später eine Kurzzeittherapie entwickelt. Der Besuch beim Psychologen taucht jedoch nicht auf. Daher würde die Versicherung im Versicherungsfall zu Recht eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht feststellen und vom Vertrag zurücktreten.
Ich war leider damals schlecht informiert und habe mich durch einen etwas fragwürdigen Vermittler verleiten lassen. Die Tragweite ist mir bei der erneuten Beschäftigung mit dem Thema im Zuge der Auswahl einer BUZ Versicherung für meine Schwester bewusst geworden und nun suche ich nach Möglichkeiten den Fehler zu korrigieren.
1. Würde ich die Versicherung gerne kündigen, denn sie gibt mir keinen Schutz. Welche Möglichkeiten habe ich die Versicherung zu beenden ? Oder ist es besser wenigstens die Rentenversicherung weiterlaufen zu lassen, denn ich zahle ja schon seit 4 1/2 Jahren ein.
2. Ich bräuchte eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung.
Zu meinen Lasten fallen allerdings eine Kurzzeittherapie und ein Besuch beim Osteopathen, der mir bei Nackenverspannungen, die Wirbel eingerenkt hat. Außerdem leiste ich mir privat (nicht über Krankenkasse abgerechnet) Rolfing Stunden, eine Methode zur Begradigung der Wirbelsäule. Für mich ist das eine Prophylaxe für meinen Rücken, der durch tägliche Büroarbeit belastet ist. Wie sieht das allerdings eine Versicherungsgesellschaft und bin ich verpflichtet dieses anzugeben ? Allerdings würde ich nun lieber zuviel als zu wenig angeben.
Im Voraus vielen Dank für hilfreiche Ratschläge. |
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Der Alte
Anmeldedatum: 31.01.2011 Beiträge: 188
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Verfasst am: Mo 04 Apr, 2011 14:51 Titel: |
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Hallo moui,
VVG
Abschnitt 2
Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten
§ 19 Anzeigepflicht (1) Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.
(2) Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach Absatz 1, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.
(3) Das Rücktrittsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat. In diesem Fall hat der Versicherer das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
(4) Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht und sein Kündigungsrecht nach Absatz 3 Satz 2 sind ausgeschlossen, wenn er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Die anderen Bedingungen werden auf Verlangen des Versicherers rückwirkend, bei einer vom Versicherungsnehmer nicht zu vertretenden Pflichtverletzung ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
(5) Dem Versicherer stehen die Rechte nach den Absätzen 2 bis 4 nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat. Die Rechte sind ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.
(6) Erhöht sich im Fall des Absatzes 4 Satz 2 durch eine Vertragsänderung die Prämie um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf dieses Recht hinzuweisen.
Soweit das VVG
Ich würde die Aachen Münchener anschreiben und denen den Sachverhalt darstellen. Hauptursachen zur Berufsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates. Sie können davon ausgehen, dass der Vertrag gekündigt wird. Allerdings würde ich die Rentenversicherung weiterlaufen lassen. Das Risiko Berufsunfähigkeit bei einer anderen Gesellschaft eindecken wird wegen der Vorerkrankung und den laufenden Behandlungen auch nicht möglich sein. Die Behandlungen, auch wenn Sie diese nicht über die Krankenkasse abrechnen, müssen Sie im Antrag angeben. Eventuell auf eine Dread-Disease-Versicherung ausweichen. Sollten Sie hierzu Fragen haben bitte einen neuen Beitrag starten. _________________ Ich werde keine Versicherungsangebote oder Vergleiche erstellen und bitte alle von diesbezüglichen Anfragen abzusehen |
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Merger Gast
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Verfasst am: Mo 04 Apr, 2011 14:56 Titel: Re: Außerordentliche Kündigung einer BUZ |
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| moui hat Folgendes geschrieben: | Hallo,
ich habe 2006 eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Aachen Münchener abgeschlossen. Es handelt sich um eine Rentenversicherung in Kombination mit einer BUZ. Ich habe damals die Gesundheitsfragen nicht korrekt beantwortet. Ich habe kurz vor der Vertragsunterzeichnung einen Psychologen konsultiert, daraus hat sich später eine Kurzzeittherapie entwickelt. Der Besuch beim Psychologen taucht jedoch nicht auf. Daher würde die Versicherung im Versicherungsfall zu Recht eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht feststellen und vom Vertrag zurücktreten.
Ich war leider damals schlecht informiert und habe mich durch einen etwas fragwürdigen Vermittler verleiten lassen.
Die Tragweite ist mir bei der erneuten Beschäftigung mit dem Thema im Zuge der Auswahl einer BUZ Versicherung für meine Schwester bewusst geworden und nun suche ich nach Möglichkeiten den Fehler zu korrigieren.
1. Würde ich die Versicherung gerne kündigen, denn sie gibt mir keinen Schutz. Welche Möglichkeiten habe ich die Versicherung zu beenden ? |
jeder Vertrag kann zum übernächsten Monatsersten gekündigt oder beitragsfrei gestellt werden!
| Zitat: | Oder ist es besser wenigstens die Rentenversicherung weiterlaufen zu lassen, denn ich zahle ja schon seit 4 1/2 Jahren ein.
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kann so pauschal nicht beantwortet werden, denn es ist nicht bekannt um welchen Tarif es sich handelt!
| Zitat: | 2. Ich bräuchte eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung.
Zu meinen Lasten fallen allerdings eine Kurzzeittherapie und ein Besuch beim Osteopathen, der mir bei Nackenverspannungen, die Wirbel eingerenkt hat. Außerdem leiste ich mir privat (nicht über Krankenkasse abgerechnet) Rolfing Stunden, eine Methode zur Begradigung der Wirbelsäule. Für mich ist das eine Prophylaxe für meinen Rücken, der durch tägliche Büroarbeit belastet ist. Wie sieht das allerdings eine Versicherungsgesellschaft und bin ich verpflichtet dieses anzugeben ? Allerdings würde ich nun lieber zuviel als zu wenig angeben. |
Alle Gesundheitsfragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Ob eine BU überhaupt noch möglich ist, kann ich nicht beurteilen,
da mir weder Ihr Beruf noch Ihre Krankengeschichte bekannt ist.
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, mit der Aachen Münchener direkt Kontakt aufzunehmen und diese Fragen abzuklären!
Viele Grüße! |
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