Versicherung Forum - Versicherungsvergleich - Versicherungen - Versicherung Blog - Vermögen - KFZ Versicherung
Achtung: Dieses Forum und seine Mitglieder geben nur ihre
eigene Erfahrung wieder. Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte
an einen Rechtsanwalt!
Vorheriges Thema anzeigen: Gesetzliche oder Private Krankenversicherung Nächstes Thema anzeigen: Probleme mit Versicherungen? |
| Autor |
Nachricht |
Werbefreies Forum >> Jetzt registrieren und Ihre Fragen stellen
genome
Anmeldedatum: 05.09.2011 Beiträge: 2
|
Verfasst am: Mo 05 Sep, 2011 18:34 Titel: Auslandsaufenthalt |
|
|
hallo,
ich gehe für 3 monate ins ausland und möchte hier fragen, ob ich während den 3 monaten die KV selber zahlen muss, da ich mich vom jobcenter abmelden muss, und somit nicht mehr versichert bin in Deutschland. ich habe eine krankenversicherung für die 3 monate im ausland. |
|
| Nach oben |
|
 |
Der Alte
Anmeldedatum: 31.01.2011 Beiträge: 188
|
Verfasst am: So 11 Sep, 2011 14:33 Titel: |
|
|
hallo genome,
bist Du in einer gesetzlichen Krankenkasse oder in einer privaten Krankenversicherung?
der Alte _________________ Ich werde keine Versicherungsangebote oder Vergleiche erstellen und bitte alle von diesbezüglichen Anfragen abzusehen |
|
| Nach oben |
|
 |
genome
Anmeldedatum: 05.09.2011 Beiträge: 2
|
Verfasst am: Mo 12 Sep, 2011 22:10 Titel: |
|
|
ich bin in einer gestzlichen, der TK.
genome |
|
| Nach oben |
|
 |
Lena
Anmeldedatum: 20.03.2011 Beiträge: 117
|
Verfasst am: Di 13 Sep, 2011 21:20 Titel: |
|
|
Es wäre sicher noch wichtig zu wissen, ob Du Deinen Wohnsitz in Deutschland abmeldest und ob Du beruflich ins Ausland gehst.
Solange Du Deinen Wohnsitz in Deutschland hast, bist Du versicherungspflichtig. Das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch §5 sagt
| Zitat: | Versicherungspflichtig sind
Abs. 1[... ]
Abs. 2 Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld nach dem Dritten Buch beziehen oder nur deshalb nicht beziehen, weil der Anspruch ab Beginn des zweiten Monats bis zur zwölften Woche einer Sperrzeit (§ 144 des Dritten Buches) oder ab Beginn des zweiten Monats wegen einer Urlaubsabgeltung (§ 143 Abs. 2 des Dritten Buches) ruht; dies gilt auch, wenn die Entscheidung, die zum Bezug der Leistung geführt hat, rückwirkend aufgehoben oder die Leistung zurückgefordert oder zurückgezahlt worden ist,
| http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0500001
Du brauchst auch eine Krankenversicherung im Ausland. Das kann auch die TK sein.
Frag im Jobcenter und bei der TK nach.
Lena _________________ Feedback besteht aus zwei Komponenten, dem Feedback-Geben und dem Feedback-Nehmen. Wurde Dein Problem gelöst, sollte dieser Austausch stattfinden, um aus konkreten Fragen und Antworten zu lernen und das Auftreten oder die Darstellungstechnik zu verbessern |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
|