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rolfo
Anmeldedatum: 24.09.2008 Beiträge: 11
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Verfasst am: Do 09 Okt, 2008 18:25 Titel: Auskunftspflicht in Schriftform- Deutschen Rentenversicherun |
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Guten Tag
Haben die Auskunfts/Beratungsstellen der gesetzlichen Deutschen Rentenversicherung eine Auskunftspflicht in Schriftform (Postweg/nicht E-mail), wenn man dort als Versicherter Anfragen stellt.
Ich frage deshalb, weil ich dort mit rein persönlichen Auskünften schon „merkwürdige“ Erfahrungen gemacht habe und deshalb schriftlichen Anfrags-Beantwortungen mehr Glauben schenke.
In einem Schreiben der Deutschen Rentenversicherung wurde mir mitgeteilt das ich mich in Zukunft persönlich beraten lassen soll und nicht schriftlich.
Das wurde mir nach nur einer Frage bzw. nur einem Schreiben von mir mitgeteilt.
Danke
Mit freundlichem Gruß |
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