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Nachricht |
David Reisner Administrator
Anmeldedatum: 18.08.2007 Beiträge: 262
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Verfasst am: Di 01 Jul, 2008 09:08 Titel: Arbeitsrecht bei geringfügiger Beschäftigung |
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Da ich mich selbst momentan damit befasse bzw. überlege jemanden geringfügig einzustellen, hab ich mich etwas mit dem arbeitsrechtlichen Aspekt davon befasst.
Die Infos beziehen sich auf Österreich, mich würde das ganze natürlich auch für Deutschland interessieren.
Knapp die wichtigsten Punkte:
Von einem geringfügigen Arbeitsverhältnis wird gesprochen wenn das vereinbarte und bezahlte Monatsgehalt
* bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis den Betrag von € 349,01 brutto monatlich (2008) bzw.
* bei einem für eine kürzere Zeit als einen Kalendermonat befristeten Arbeitsverhältnis den Betrag von € 26,80 durchschnittlich täglich (2008).
nicht übersteigt.
Wichtig: In manchen Kollektivverträgen ist eine höhere Bezahlung von Teilzeitarbeitskräften vorgesehen.
Die Kündigung erfolgt ebenfalls nach den jeweiligen Kollektivverträgen. Mehrarbeit bzw. Mehrarbeitsstunden erhöhen den Anspruch auf Sonderzahlungen.
Arbeitsrecht
Arbeitsrechtlich handelt es sich bei der geringfügigen Beschäftigung um eine Form von Teilzeitarbeit.
Es hat daher auch der geringfügig Beschäftigte Anspruch auf
* kollektivvertraglichen Mindestlohn,
* Sonderzahlungen im Sinne des Kollektivvertrages,
* Entgeltfortzahlung im Krankenstand,
* Entgeltfortzahlung bei sonstigen Dienstverhinderungsgründen,
* Pflegefreistellung,
* Urlaub und
* Abfertigung Alt bzw. für Neueintritte ab 1.1.2003 auf Betriebliche Mitarbeitervorsorge (Abfertigung Neu). |
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