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Merger Gast
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Verfasst am: Di 29 März, 2011 18:27 Titel: Anlagen - Anlegerschutz von Bankkunden |
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Produktinformationsblätter werden gesetzlich vorgeschrieben
Mit dem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes wird der Schutz von Bankkunden deutlich erhöht.
In dem Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes, das am 11. Februar 2011 vom Parlament verabschiedet wurde, ist erstmals gesetzlich festgelegt, dass Banken ihren Kunden künftig zu jedem Anlageprodukt einen so genannten "Beipackzettel" übergeben müssen.
Dieses Produktinformationsblatt muss die wesentlichen Informationen über Risiken, Erträge und Kosten des Finanzproduktes enthalten.
Der Bundesrat legte am 18. März 2011 keinen Einspruch ein.
"Die gesetzliche Regelung ist eine Konsequenz aus dem Verhalten der Finanzbranche, die den Verbrauchern die einheitlichen Beipackzettel nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Produktinformationsblatt setzen wir einen neuen Standard in der Finanzberatung", sagte Bundesministerin Ilse Aigner am 11. Februar 2011.
Die gesetzliche Regelung folgt den Vorschlägen des BMELV im Rahmen der "Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen": Im Sommer 2009 hatte das Bundesverbraucherministerium einen Musterbeipackzettel vorgestellt, um die Qualität der Finanzberatung zu verbessern.
Produktinformationsblatt: Was muss drin stehen?
Das Produktinformationsblatt darf nicht mehr als zwei DIN A4 Seiten umfassen, in Ausnahmefällen nicht mehr als drei Seiten, etwa bei Derivaten und Termingeschäften. Er muss
die Art des Anlageprodukts,
seine Funktionsweise,
die damit verbundenen Risiken,
die Aussichten für die Kapitalrückzahlung und Erträge unter verschiedenen Marktbedingungen sowie
die mit der Anlage verbundenen Kosten enthalten.
Das Anlegerschutzgesetz enthält zudem eine Verordnungsermächtigung, mit der weitere Details geregelt werden können. Die Kontrolle durch die Bundesfinanzaufsicht soll die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und die Vergleichbarkeit der Beipackzettel sicherstellen.
Nächster Schritt: Die Regelung es Grauen Kapitalmarktes
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts erarbeitet und am 16. Februar 2011 veröffentlicht. Es ist vorgesehen, für Produkte des so genannten grauen Kapitalmarktes und für Investmentfonds sowie für deren Vertrieb wesentlich strengere Vorgaben zu machen. Bundesministerin Aigner erklärte: "Die Verbraucher erwarten zu Recht bei jedem Anlageprodukt den gleichen Schutz – und zwar unabhängig von der Frage, von wem es ihnen angeboten wird."
Fundstelle: Bundesministerium für Verbraucherschutz |
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