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rolfo
Anmeldedatum: 24.09.2008 Beiträge: 16
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Verfasst am: Do 09 Okt, 2008 11:19 Titel: Altersrenten-Anspruch bei BU- Leistungsbezug |
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Guten Tag
Bürger von D (46 Jahre alt) hat 28 Jahre als Arbeitnehmer in die gesetzl. Rentenvers. eingezahlt.
Dieser bezieht z.Zt. ALG 2 und strebt jetzt an Leistungen aus seiner privaten BU- Vers. zu beziehen.
Muss er dann weiter privat Beiträge in die gestzl. RV einzahlen, um später im Rentenalter Leistungen aus der gesetzl. RV beziehen zu können ?
Die gleiche Frage bezieht sich auf die gesetzl. Pflegeversicherung !
So wie ich es verstanden habe, ist es z.Zt. so, dass man mindestens 3 Jahre in 5 Jahren in die gesetzl. RV eingezahlt haben muss ?
Ich bitte ein eventuelles sinngemäßes Doppelposting zu entschuldigen, falls ich hier vielleicht schon mal eine ähnliche Frage gestellt habe.
Aber mir ist nicht klar, ob die 5 Jahre direkt vor Eintritt der gesetzlichen Alters-Rente bzw. vor evtl.eintretender Pflegebedürftigkeit liegen müssen, oder ob meine einleitend erwähnten 28 Jahre bestehen bleiben und dann mit der jetzigen angegebenen monatlichen Rentenauszahlungssumme greifen (jährlich automatisch zugesannte Leistungsübersicht der Deutschen Rentenvers.)
Also das meine erworbenen Renten/Pflegevers.- Ansprüche bestehen bleiben und nur „ruhen“ bis zum Eintritt der gesetzlichen Alters-Rente und/oder evtl.eintretender Pflegebedürftigkeit.
Danke
Mit freundlichem Gruß |
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berater08

Anmeldedatum: 21.12.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: So 21 Dez, 2008 13:49 Titel: |
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hallo,
du musst in den letzte 5 jahren mindestens 36 monate in die GRV eingezahlt haben um ansprüche aus der GRV geltend zu machen. 5 jahre ist die sog. anwartschaftszeit.
.... ich hoffe ich konnte dir einigermaßen mit meiner aussage helfen. _________________ ... es gibt nichts besseres als eine gute und GESUNDE Beratung |
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rolfo
Anmeldedatum: 24.09.2008 Beiträge: 16
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Verfasst am: So 21 Dez, 2008 17:26 Titel: |
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Danke
Müssen denn nun die 36 Monate in den 5 Jahren direkt vor Renteneintritt liegen?
Beispiel:
-ca. 30 Versicherungsjahre eingezahlt.
-dann vielleicht 10 Jahre nicht eingezahlt.
-dann Rentenalter
Entfällt dann der ganze Anspruch aus den 30 Jahren?
mfg |
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