Versicherung Forum

 FAQ   Suchen   Mitgliederliste   Benutzergruppen   Profil  Einloggen, um private Nachrichten zu lesen   Login   Registrieren

Versicherung Forum - Versicherungsvergleich - Versicherungen - Versicherung Blog - Vermögen - KFZ Versicherung

Achtung: Dieses Forum und seine Mitglieder geben nur ihre eigene Erfahrung wieder. Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt!
Versicherung Lexikon: A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Altersrenten-Anspruch bei BU- Leistungsbezug

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Versicherung Forum » Sozialversicherung


Werbefreies Forum >> Jetzt registrieren und Ihre Fragen stellen

Vorheriges Thema anzeigen: Arbeitslosenversicherung für Selbständige?
Nächstes Thema anzeigen: Erwerbsminderungsrente für Azubis  
Autor Nachricht
rolfo



Anmeldedatum: 24.09.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: Do 09 Okt, 2008 11:19    Titel: Altersrenten-Anspruch bei BU- Leistungsbezug

Guten Tag

Bürger von D (46 Jahre alt) hat 28 Jahre als Arbeitnehmer in die gesetzl. Rentenvers. eingezahlt.
Dieser bezieht z.Zt. ALG 2 und strebt jetzt an Leistungen aus seiner privaten BU- Vers. zu beziehen.

Muss er dann weiter privat Beiträge in die gestzl. RV einzahlen, um später im Rentenalter Leistungen aus der gesetzl. RV beziehen zu können ?
Die gleiche Frage bezieht sich auf die gesetzl. Pflegeversicherung !

So wie ich es verstanden habe, ist es z.Zt. so, dass man mindestens 3 Jahre in 5 Jahren in die gesetzl. RV eingezahlt haben muss ?

Ich bitte ein eventuelles sinngemäßes Doppelposting zu entschuldigen, falls ich hier vielleicht schon mal eine ähnliche Frage gestellt habe.

Aber mir ist nicht klar, ob die 5 Jahre direkt vor Eintritt der gesetzlichen Alters-Rente bzw. vor evtl.eintretender Pflegebedürftigkeit liegen müssen, oder ob meine einleitend erwähnten 28 Jahre bestehen bleiben und dann mit der jetzigen angegebenen monatlichen Rentenauszahlungssumme greifen (jährlich automatisch zugesannte Leistungsübersicht der Deutschen Rentenvers.)

Also das meine erworbenen Renten/Pflegevers.- Ansprüche bestehen bleiben und nur „ruhen“ bis zum Eintritt der gesetzlichen Alters-Rente und/oder evtl.eintretender Pflegebedürftigkeit.

Danke
Mit freundlichem Gruß
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
berater08



Anmeldedatum: 21.12.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: So 21 Dez, 2008 13:49    Titel:

hallo,

du musst in den letzte 5 jahren mindestens 36 monate in die GRV eingezahlt haben um ansprüche aus der GRV geltend zu machen. 5 jahre ist die sog. anwartschaftszeit.

.... ich hoffe ich konnte dir einigermaßen mit meiner aussage helfen.
_________________
... es gibt nichts besseres als eine gute und GESUNDE Beratung
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
rolfo



Anmeldedatum: 24.09.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: So 21 Dez, 2008 17:26    Titel:

Danke

Müssen denn nun die 36 Monate in den 5 Jahren direkt vor Renteneintritt liegen?

Beispiel:

-ca. 30 Versicherungsjahre eingezahlt.
-dann vielleicht 10 Jahre nicht eingezahlt.

-dann Rentenalter

Entfällt dann der ganze Anspruch aus den 30 Jahren?

mfg
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Versicherung Forum » Sozialversicherung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Ähnliche Beiträge im Versicherung Forum
Thema Autor Forum Antworten Verfasst am
Keine neuen Beiträge Nebenverdienst bei BU- Leistungsbezug ? rolfo Krankenversicherung 1 Do 09 Okt, 2008 11:21 Letzten Beitrag anzeigen


© 2007 Versicherung-Forum.com

Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group | BlueTouch template © by Alexander Meurer | Impressum | Partner
PKV | Amiga & PC Portal