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Die Außenversicherung gehört in der Regel zur Hausratversicherung oder der betrieblichen Feuerversicherung. Gegenstände, die vom Versicherungsort - die Wohnung oder die Betriebsstätte - für einen Zeitraum von maximal drei Monaten entfernt werden, sind darüber versichert, gleich, an welchem Ort sie aufbewahrt werden.