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an einen Rechtsanwalt!
Da die gesetzliche Krankenkasse bei Behandlungen im Ausland die Kosten nur gemäß der üblichen Sätze erstattet bzw. gar keine Leistung erbringt, wenn keine Vereinbarung mit dem Reiseland getroffen wurde, lohnt sich eine Auslandsreisekrankenversicherung. Sie deckt bei Reisen alle Kosten ab, von der Behandlung über Arzneimittel bis hin zur stationären Betreuung im Krankenhaus.