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Wenn Eltern oder anderen Aufsichtspersonen wie etwa Lehrer ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen, haften sie für alle Schäden, die vom Kind bzw. den Kindern verursacht werden. Kinder müssen bis zum sechsten Lebensjahr nicht haften, ab dem siebten Lebensjahr nur, wenn sie die nötige Reife haben und einsehen können, dass ihr Handeln zu einem Schaden geführt hat.