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Versicherungskunden sind vor, während und nach Vertragsabschluss dazu verpflichtet, die Versicherung über mögliche Risiken und Veränderungen zu informieren. Bei der privaten Krankenversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung müssen beispielsweise vorhandene gesundheitliche Vorbelastungen - Bluthochdruck oder Probleme mit dem Rücken - vorher angegeben werden.