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Die Rechte und Pflichten von Versicherung und Versicherungsnehmer im Rahmen des vereinbarten Vertrages werden über die allgemeinen Versicherungsbedingungen, abgekürzt AVB, geregelt. Eine Genehmigung der AVB durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) ist seit 1994 nicht mehr erforderlich.