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an einen Rechtsanwalt!
Wird eine Lebensversicherung nicht wie sonst üblich bis zum 60. oder 65. Lebensjahr abgeschlossen, sondern über eine längere Laufzeit, beispielsweise dem 85. Lebensjahr, handelt es sich um eine Abkürzungsversicherung. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass die Beiträge bedingt durch die Laufzeit niedriger sind und sie dank der Überschüsse in der Regel eher zur Auszahlung gelangt als vereinbart.